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Max Stadler
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Frage von Florian A. •

Frage an Max Stadler von Florian A. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,

ich habe viel mit Menschen zu tun und es wird mir viel (auch ein Haufen Mist) erzählt, den Fall, den ich Ihnen jetzt schildere, kann ich aufgrund meiner Lebenserfahrung als schlüssig betrachten.

Meine Frage jetzt, vor der Fallvortragung ist es, wer entscheidet in unserem Staat über die Strafhöhe? Werden Vorermittlungsergebnisse von Hilfsorganen der Staatsanwaltschaft (sprich Polizei u.ä.) ungeprüft übernommen, verwendet und inwiefern kommen die Staatsanwaltschaften ihrer Aufgabe der Prüfungen nach?

Eine Bauunternehmerin aus meinen Bekanntenkreis beschäftigte ihren eigenen Stiefvater als selbst. Bauleiter bei sich. Dieser gründet ohne Wissen meiner Bekannten eine Firma, deren Geschäftsführerin eine dritte Person war, diese warb Subunternehmer an, die durch den Stiefvater beauftragt wurden und dieser deren Arbeitseinteilung übernahm.

Plötzlich war die Zollfahndung im Haus beschlagnahmte sämtliche Akten und der leitende Zollfahnder stellte fest "also 40.000 werden sie wegén illegaler Arbeitnahmerüberlassung löhnen müssen"! Der Stiefvater versucht sich "aus der Affäre zu winden", seine eigene Firma zulasten seiner Stieiftochter (u.a. durch Verleumdung) "aufzubauen" und die Schuld soll bitte bei der Stieftochter bleiben.

Klar Unwissenheit schützt vot Strafe nicht, aber der "Bauleiter" hat seine Kompetenzen im eigenen Interesse mißbraucht, so wie es sich jetzt darstellt. Aber die Herren von der Zollfahndung interessiert es nicht, aus Frust wegen diesem Verhalten und wegen der existenzbedrohenden Strafankündigung, beabsichtigt meine Bekannte, die Firma zu schliessen, mit Ach und Krach die Strafe zu zahlen, damit mit dem Staat, sprich mit uns, im Reinen zu sein, aber 24 MA und ihre Familien tragen die Zeche, bzw. wir als Steuerzahler!

Nochmal die Frage, was ermächtigt einen Zollfahnder, eine zu erwartende Strafe festzustellen? Und wo bleiben die Rechte der Beschuldigten? Was mich erschreckt, was ist., wenn sich der Beschuldigte keinen RA leisten kann?

Portrait von Max Stadler
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Albrecht,

zu Ihrer Mail vom 07.10.2008 bitte ich um Verständnis, dass ich als Abgeordneter nicht zu einzelnen Ermittelungsverfahren Stellung nehmen kann. Die Antwort auf die allgemeinen Fragen, die Sie stellen, wird Ihnen ohnehin bekannt sein: Die Verurteilung wegen einer Straftat und die Festsetzung der Höhe einer Strafe obliegt ausschließlich unabhängigen Gerichten. Äußerungen von Ermittlungsbeamten sind rechtlich gesehen eine bloße Meinungsäußerung und haben keinerlei Bindungswirkung. Jeder Beschuldigte hat das Recht, einen Verteidiger zu wählen. Wenn ein Beschuldigter aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte zu beauftragen, steht ihm in bestimmten, gesetzlich festgelegten Fällen ein (vom Staat bezahlter) Pflichtverteidiger zu.

Mit freundlichen Grüßen
M. J. Stadler