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Max Stadler
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Frage von Matthias H. •

Frage an Max Stadler von Matthias H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,

wie stehen Sie zu der Möglichkeit den Beamten und Richtern über Art. 137 GG das passive Wahlrecht zu nehmen? Wäre es angesichts der hohen Repräsentanz des öffentlichen Dienstes nicht angebracht Art. 137 GG endlich einmal zu ändern?

Was halten Sie von der derzeitigen Art und Weise wie Stellen im öffentlichen Dienst vergeben werden? Müsste der Vergabe von Stellen im öffentlichen Dienst nicht durch Wahlen erfolgen bzw. wesentlich transparenter gestaltet werden?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

in anderen Demokratien gibt es ähnliche Regelungen, wie Sie sie ansprechen. Dennopch halte ich nichts davon, ganze Bevölkerungsgruppen vom passiven Wahlrecht auszuschließen. Mir erscheint dies undemokratisch.

Andererseits sollte ein Parlament idealerweise ein Spiegelbild der Gesellschaft sein. Deshalb sollte es auch eine gute Mischung der verschiedenen Berufe geben. Letztlich entscheiden die Wähler. Wer bei den Direktkandidaten in einem Wahlkreis meint, er könne keinem Bewerber die Stimme geben, der dem öffentlichen Dienst angehört und angehörte, hat die Freiheit, andere Bewerber zu wählen.
Weniger Einfluß haben die Wähler derzeit bei den Listenkandidaten, denn bei der Bundestagswahl wird die Liste - die man mit der Zweitstimme wählt - unveränderlich von den Parteien vorgegeben. Abhilfe könnte ein System nach Vorbild des bayerischen Landtagswahlrechts schaffen. Dort können die Wähler einzelne Kandidaten auf der Liste "nach vorne" wählen. Dabei mag dann die berufliche Herkunft des Kandidaten ein Kriterium sein. Es ist daher anzustreben, dass das bayerische Wahlrecht auf die Bundesebene übernommen wird.

Die Vergabe von Stellen für den öffentlichen Dienst sollte nach Leistungskriterien erfolgen. Dies ist im gegenwärtigen System durchaus vorgesehen, so dass ich da keinen Änderungsbedarf sehe. Auf keinen Fall darf es eine Ämterpatronage nach Parteibuch geben; in diesem Punkt sind wir sicherlich einig.

Mit freundlichen Grüßen

Max Stadler