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Max Stadler
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Frage von Helmut S. •

Frage an Max Stadler von Helmut S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Stadler,
ich hätte ein paar Fragen und bitte um eine aussagekräftige Antwort:
Warum wimmelt es in den Deutschen Parlamenten immer noch von Mitgliedern des Öffentlichen Dienstes und Beamten, obwohl dies selbst nach Auffassung vieler Verfassungsrechtler ein eindeutiger Verstoß gegen die Verfassung (Stichwort Gewaltenteilung) ist?
Warum gibt es in Deutschland, im Unterschied zu fast allen Rechtsstaaten, kein wirksames Dienstaufsichtsrecht? Nach dem "Lokalitätsprinzip" übt die Dienstaufsicht ausschließlich der Dienstvorgesetzte des gerügten Beamten oder Verwaltungsangestellten aus. Eine externe Kontrolle gibt es nicht. Das bedeutet, die gerügten Personen und Institutionen kontrollieren sich ausschließlich selbst. Im Wikipedia gibt es dazu eine Bemerkung, die man dort als Bon Mot bezeichnet: Stichwort: Die Dienstaufsichtsbeschwehrde: "Fristlos, formlos, fruchtlos". Ich kann über diesen skandalösen Mißstand nicht lachen - es ist in meinen Augen ein staatsgefährdender Skandal. Wie ich aus vielen Gesprächen mit Ausländern weiß, sieht man das dort genauso und rückt Deutschland deswegen bereits in die Nähe von Bananenrepubliken.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Stadler,

ein Parlament sollte idealerweise ein Spiegelbild der Gesellschaft sein. Deshalb sollte es auch eine gute Mischung der verschiedenen Berufe geben. Letztlich entscheiden die Wähler. Wer bei den Direktkandidaten in einem Wahlkreis meint, er könne keinem Bewerber die Stimme geben, der dem öffentlichen Dienst angehört und angehörte, hat die Freiheit, andere Bewerber zu wählen.
Weniger Einfluß haben die Wähler derzeit bei den Listenkandidaten, denn bei der Bundestagswahl wird die Liste - die man mit der Zweitstimme wählt - unveränderlich von den Parteien vorgegeben. Abhilfe könnte ein System nach Vorbild des bayerischen Landtagswahlrechts schaffen. Dort können die Wähler einzelne Kandidaten auf der Liste "nach vorne" wählen. Dabei mag dann die berufliche Herkunft des Kandidaten ein Kriterium sein. Es ist daher anzustreben, dass das bayerische Wahlrecht auf die Bundesebene übernommen wird.

Zum Thema Dienstaufsicht ist anzumerken, dass diese ja ergänzt wird durch die gerichtliche Kontrolle des Verwaltungshandelns. Selbst wenn eine Dienstaufsichtsbeschwerde erfolglos ist, steht es dem Betroffenen jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen frei, Verwaltungshandeln durch unabhängige Richter überprüfen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Max Stadler