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Max Stadler
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Frage von Ralf S. •

Frage an Max Stadler von Ralf S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Stadler

Sie haben bei der Abstimmung im deutschen Bundestag über den EU-Reformvertrag mit "Ja" gestimmt. Abweichler aus der FDP-Bundestagsfraktion sind mir nicht bekannt. Ohne mich jetzt näher mit den Inhalten dieses Vertragswerkes auseinandersetzen zu wollen, möchte ich Sie fragen, was Sie von den Reaktionen vieler Ihrer Kollegen aus der Bundes- und EU-Politik in Bezug auf das ablehnende Votum des irischen Volkes halten. Von mehreren Seiten wird bereits offen ausgesprochen Irland bei dem weiteren Reformprozess außen vor zu lassen. Außenminister Steinmeier formulierte offen seinen Unmut über die Ablehnung, insbesondere da ´man zuvor tage- und nächtelang über dem Inhalt dieses Werkes zusammensaß´. Was genau ist jedoch nun der tatsächliche Skandal? Dass ein für 27 Mitgliedsstaaten vorgesehenes Reformwerk von einem Referendum in einem einzigen Land gestoppt wird oder ist es nicht viel mehr ein Skandal, dass es in allen anderen Staaten der EU überhaupt keine Volksabstimmungen gab? Ist nicht davon auszugehen, dass es im Falle einer europaweiten Abstimmung höchstwahrscheinlich zu einem ähnlich ablehnenden Ergebnis gekommen wäre? Und sind es nicht gerade solche Reaktionen wie die oben beschriebenen, welche uns als dem eigentlichen Souverän mehr und mehr den Eindruck vermitteln, dass über unsere Köpfe (Wünsche und Ansichten) hinweg regiert wird ganz nach dem Motto: "Wir wissen schon, was gut für das Volk ist" (um mal bei der angenehmsten Alternative zu bleiben)?
Für mich persönlich jedenfalls stellen diese Reaktionen schlicht eine skandalöse Verachtung des ausgedrückten Willens des Volkes dar.

Was ich Sie nun insbesondere fragen möchte ist Folgendes:
- Kannten Sie den vollständigen Vertragstext bevor Sie Ihre Zustimmung gaben oder erfolgte diese aus reinem Fraktionsdruck?
- Halten Sie das Ausmaß an Kontrolle der EU über europäische Binnenpolitik und die damit verbundene Einmischung in die Politik der Nationalstaaten noch für konform mit unserem Grundgesetz?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Sattler,

ich halte die EU insgesamt für eine Erfolgsgeschichte. Der Vertrag von Lissabon ist die angemessene Grundlage für die Weiterentwicklung der EU. Deshalb habe ich für die Ratifizierung gestimmt. Allerdings ist darauf zu achten, dass der Grundrechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht erhalten bleibt. Zu dem Verhältnis der Prüfungskompetenzen von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof wird sich voraussichtlich Karlsruhe in seiner Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung äußern. Das nationale Gesetz hierzu beruht auf einer EU-Richtlinie. Die FDP lehnt die Speicherung der Telefondaten unverdächtiger Bürger ab. Mehrere FDP-Abgeordnete haben dagegen Verfassungsbeschwerde erhoben. Es ist mit einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen, die auch den künftigen Grundrechtsschutz innerhalb der Europäischen Union betrifft.