Frage an Max Stadler von Steffen K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Werter Herr Dr. Stadler!
Warum ist es unmöglich, die Anzeigen des Arbeitsamtes zu befristen (14 Tage)? Das heißt, wenn ein potenzieller Arbeitgeber ein Inserat schaltet, so bekommt er ein Codewort. Meldet er sich mit diesem Codewort bezüglich einer Verlängerung des Inserates beim Arbeitsamt erneut, so wird das Inserat kostenlos verlängert, (wieder 14 Tage). Meldet er sich nicht, weil er es vergessen hat, oder weil die Stelle besetzt ist, so löscht sich dieses Inserat ganz allein. Die Aktualität der Arbeitsamtsinserate ist kathastrophal. Nach meinem Vorschlag gibt es immer aktuell gültige Angebote, welche niemals älter als 14 Tage sind. Das ist auf alle Arbeitsvermitttler anwendbar, (auch die privaten). Und das gilt auch für die 400€ Jobs!
Sehr geehrter Herr Knobloch,
zu Ihrer Frage habe ich eine Auskunft bei der Hauptstadtvertretung der Bundesagentur für Arbeit einholen lassen. Herrn Dr. Volker Rebhan hat mir folgende Antwort gegeben, die ich hiermit mitteilen darf:
"Die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit (BA) unter www.arbeitsagentur.de ist eine freibeschreibbare Selbstbedienungsplattform für alle am Arbeitsplatz Beteiligten. Sie soll dazu dienen, Transparenz am Arbeitsplatz herzustellen und die Ausgleichsprozesse von Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt zu beschleunigen. Jeder Arbeitgeber und privater Personaldienstleister, sowie Arbeit- und Ausbildungssuchende haben die Möglichkeit, sich in der JOBBÖRSE, nachdem sie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert haben, zu registrieren.
Laut § 2 Nr. 1 Nutzungsbedingungen des Portals arbeitsagentur.de trägt jeder Nutzer für die eingegebenen Angebot die ausschließliche Verantwortung. Des Weiteren wird auch in den Nutzungsbedingungen (§ 2 Nr. 6) geregelt, dass die Angebot aktuell sein müssen. Sollte dies nicht der Fall sein und die BA wird darauf aufmerksam, werden die Angebote aus der JOBBÖRSE entfernt. Die BA ist hier auch auf die Mitwirkung der Arbeitgeber angewiesen, dass diese die Besetzung einer Stelle sofort mitteilen. Eine automatische Löschung nach 2 Wochen würde auch den tatsächlichen Laufzeiten unter Berücksichtigung der üblichen Entscheidungsprozesse bei den Arbeitgebern nicht gerecht.
Für Stellenangebot, die in der JOBBÖRSE unter www.arbeitsagentur.de veröffentlicht werden, existiert eine sog. Kennzahl Laufzeit. Die Beobachtung dieser Kennzahl trägt zur Transparenz über die Datenqualität, d.h. die Aktualität der veröffentlichten Stellen bei.
Bei Stellenangeboten, die vom Arbeitgeber selbst eigenverantwortlich eingestellt wurden, existiert eine sog. Kennzahl Laufzeit. Die Beobachtung dieser Kennzahl trägt zur Transparenz über die Datenqualität, d.h. die Aktualität der veröffentlichten Stellen bei.
Damit die Laufzeit verlängert wird, müssen tatsächliche Veränderungen an dem Stellenangebot vorgenommen werden. Es reicht nicht aus, wenn der Arbeitgeber sich lediglich mit seinem Account in der JOBBÖRSE anmeldet.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der JOBBÖRSE ist für Mitte nächsten Jahres geplant, dass bei der Eingabe eines Stellenangebotes ein konkreter Veröffentlichungszeitraum festgelegt werden kann. Wird das Ende dieses Zeitraums erreicht, wird das Stellenangebot automatisch aus der Veröffentlichung genommen.
Bewerber, die in der JOBBÖRSE nach Stellenangeboten suchen, haben auch die Möglichkeit die Ergebnisse hinsichtlich des Zeitraums einzugrenzen. Es kann nach Stellenangeboten der letzten zwei Tage, Woche, zwei Wochen, bis zu neun Wochen gesucht werden. Hier wird das Erstellungsdatum des Stellenangebots herangezogen."
Mit freundlichen Grüßen
M. J. Stadler