Frage an Max Stadler von Andreas G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Stadler,
im DNeuG ist eine Übergangsregelung geplant (§3 Abs.2 BesÜG), die leider nicht auf alle Beamte angewendet wird. Ich finde diese Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt und möchte Sie fragen, ob es noch eine Möglichkeit gibt eine Übergangsregelung für alle Beamte einzurichten, wie sie noch im zweiten Entwurf zum DNeuG vorgesehen war. Es wäre doch unfair, wenn ein Beamter bis zu 4 Jahren länger (dann 8 Jahre) auf eine Gehaltserhöhung warten muß.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Grenzdörfer
Sehr geehrter Herr Grenzdörfer,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz. Ich vermag nicht zu erkennen, dass mit der Überleitung größere Verwerfungen verbunden sein werden. Diese sind auch von den Sachverständigen in der Anhörung des Innenausschusses am 7. April 2008 nicht geltend gemacht worden. Dass es bei der Umstellung vom bisherigen Grundgehaltssystem in das neue Grundgehaltssystem im Einzelfall zu Abweichungen - nach unten wie nach oben - kommen kann, lässt sich bei einer Reform diesen Ausmaßes leider nicht ganz vermeiden. Entscheidend ist, dass es bezogen auf das Lebenseinkommen zu keinen signifikanten Abweichungen kommt. Dies ist nicht ersichtlich. Ich bedaure, Ihnen nichts anderes mitteilen zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
M. J. Stadler