Frage an Max Stadler von Sebastian B. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Stadler,
wie kann es sein, dass sich die Bundes-FDP als Bürgerrechtspartei profilieren möchte, aber in den Ländern in denen sie mitregiert z.B. in NRW Gesetze zur Onlinedurchsuchung durchsetzt.
MfG
Sebastian Brückner
Sehr geehrter Herr Brückner,
zum Thema heimliche Online-Durchsuchungen ist anzumerken, dass diese von Bundesbehörden ohne ausreichende Rechtsgrundlage in der Vergangenheit durchgeführt worden sind. Bundesinnenminister Schäuble (CDU) sah sich daher sogar veranlasst, diese Praxis zu stoppen.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen war mehrheitlich der Auffassung, dass es zur Eingrenzung dieser Eingriffe erforderlich sei, die Möglichkeit von Online-Durchsuchungen gesetzlich zu regeln und an bestimmte Kriterien zu binden. Dies betraf im übrigen die Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz und nicht etwa - wie dies vom Bundesinnenministerium derzeit auf der Bundesebene geplant ist - die Befugnisse der Polizei.
Ob der Versuch, entgegen der rechtswidrigen Praxis des Bundes im Landes NRW eine Eingrenzung per Gesetz zu formulieren, vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird, wird sich demnächst zeigen, da eine Entscheidung aus Karlsruhe für Februar oder März 2008 erwartet wird.
Unabhängig von der verfassungsrechtlichen Überprüfung hat der FDP-Bundesparteitag einstimmig die Auffassung vertreten, dass die vom Bundesinnenminister geplante Neufassung des BKA-Gesetzes einschließlich der polizeilichen Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen verfassungspolitisch abzulehnen ist.
Mit freundlichen Grüßen
M. J. Stadler