Frage an Max Stadler von Gerhard R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,
es geht um:
Höhere Bankgebühren wegen der Ankoppelung der Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer.
Auf die komplizierte kirchensteuerliche Regelung bei der Ankoppelung der Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer wies der Deutsche Raiffeisen-Verband in einer Pressemitteilung am 20.4.07 hin - auffindbar bei GoogleWeb. Im Handelsblatt vom 29.1.07 hatte der BdB-Steuerexperte Wolfgang Skorpel bereits dazu erklärt: Für die Banken bedeutet dies einiges an Arbeit.
Wer bezahlt diesen Mehraufwand?
Muss dies im Gesetz geregelt sein?
Müssen zukünftig alle Bankkunden - also auch zum Beispiel Konfessionslose - über höhere Bankgebühren den Kirchensteuerabzug finanzieren?
In Abgeordnetenwatch(Suche) findet man unter Markus Löning, Jan Korte und Wolfgang Wieland Anhaltspunkte für verfassungswidrige Folgen der Kirchensteuerankoppelung.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Ankoppelung der Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer unterbleibt?
Der Kirchensteuereinzug ist Ländersache. Darf es trotzdem Regelungen in einem Bundesgesetz geben?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
Sie haben mir die Frage gestellt, ob höhere Bankgebühren wegen der Ankoppelung der Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer drohen. Ihre Frage hört sich einfach an, wirft aber offenbar komplizierte steuerrechtliche Probleme auf. Um es ganz ehrlich zu sagen: Dies ist nicht mein Fachgebiet, so dass ich Ihre Frage an die Experten aus unser Fraktion als Material für das weitere Gesetzgebungsverfahren weitergeleitet habe.
Es scheint mir klar zu sein, dass tatsächlich die Banken einen Mehraufwand haben werden. Vermutlich werden sie versuchen, den Mehraufwand auf ihre Kunden umzulegen.
Ihre Hinweise werden jedenfalls in die weitere Arbeit unserer Fraktion einfließen.
Mit freundlichen Grüßen
M. J. Stadler