Frage an Max Stadler von Hartmut Raschdorf, D. bezüglich Senioren
Meine Unterhaltspflicht bei stationärer Pflege der Mutter,
muss ich, schwach selbständig mit 2000 - 4000 Euro/mtl. (es reicht in der Anfangsphase mit Müh und Not für den Lebensunterhalt mit einer Kontokorrent-Gesamt-Belastung von Euro 20.000 bei Gesamzspielraum 28.500), für meine Mutter, in der stationären Pflege untergebracht, Unterhalt zahlen von 260 Euro? Dieser Betrag ist sehr notwendig, meine Selbständigkeit ganz langsam weiter aufzubauen.
Meine Frau, selbständige Ärztin, ist unter Druck gesetzt worden, ihre wirrtschaftlichen Verhältnisse aufzudecken (wir haben Gütertrennung); andernfalls würde ich ohne Umschweife zur Kasse gebeten mit o.g. Betrag.
Bitte nennen Sie mir einen Rechtsanwalt, der sich der Sache annehmen kann im Raum Hagen/NRW (ich habe wenig Zeit und keine Geduld monate- und jahrelang mit Behörden unprofessionell zu streiten).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hartmut Raschdorf
Sehr geehrter Herr Dr. Raschdorf,
vielen Dank für Ihre berechtigte Frage. Leider sehe ich mich außerstande, Ihnen einen Anwalt in Hagen zu empfehlen - ich selber wohne in Passau. Ich bitte Sie, sich an Ort und Stelle über einen geeigneten Anwalt zu informieren.
Mit Dank für Ihr Verständnis
und freundlichen Grüßen
Max Stadler