Portrait von Max Stadler
Max Stadler
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Max Stadler zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Marianne F. •

Frage an Max Stadler von Marianne F. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,

ganz herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

"Das geltende Unterhaltsrecht wird den unterschiedlichen Facetten der Lebensgestaltung und Lebensplanung der heutigen Gesellschaft nicht mehr gerecht."
Die aktuelle Unterhaltsrechtsreform ändert zwar nichts an der generellen Unterhaltspflicht der Kinder; da sie aber ohnehin im Range der Unterhaltspflichten an letzter Stelle steht, halte ich das für vertretbar.

Wichtig erscheint mir aber, den Sozialhilferegress auf unterhaltspflichtige Kinder sozialverträglich zu gestalten - so wie ich es in meiner Petition fordere. Leider unterliegen sogar einige Ihrer MdB-Kollegen noch dem Irrglauben, Elternunterhalt greife ohnehin erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000€. (Sie verwechseln hierbei Grundsicherung im Alter mit der Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe.)

Die heutige Praxis beim Sozialhilferegress richtet sehr viel Schaden an (Streit in den Familien, Politikverdrossenheit, Beschränkung der eigenen Altersvorsorge etc.), bringt m.E. aber keinen Cent in die Sozialkassen. Ich halte das schlicht und einfach für finanz- und sozialpolitischen Irrsinn!

Irrsinn, der im Rahmen der Pflegereform womöglich sogar noch ausgeweitet wird. Reduziert man wie geplant die Pflegeversicherungsleistungen in den Pflegestufen 1 und 2 für stationäre Pflege, wird sich die Anzahl der Pflegebedürftigen mit Sozialhilfeanspruch drastisch erhöhen. Im gleichen Maße wird die Zahl der Unterhaltsprüfungen und damit der Verwaltungsaufwand steigen - nicht aber die Effektivität des Sozialhilferegresses!

"Die Unterhaltspflicht der sog. Sandwichgeneration kann zwar nicht ganz abgeschafft werden, sie ist jedoch ihrer Höhe nach zu begrenzen. Eine Reform ist daher dringend erforderlich."

Gibt es hierzu konkrete Vorstellungen in der FDP?

Mit freundlichen Grüßen
Marianne Fruhmann

Portrait von Max Stadler
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Fruhmann,

für Ihr erneutes Schreiben und weitere Rückfragen danke ich Ihnen. Nach Rücksprache mit einem Referenten des Arbeitskreises III möchte ich wie folgt antworten.

Das Sozialhilferecht ist vom Grundsatz der Subsidiarität geprägt, es greift die Sozialhilfe also nur bei Bedürftigkeit.
Wenn jemand seine eigenen Pflegekosten decken kann, auch mit den Ansprüchen aus der Pflegeversicherung, dann ist dies erst einmal vorrangig.

Die Pflegeversicherung von der derzeitigen Teilversicherungsleistung (sie erbringt nur einen Teil der Pflegekosten) auf eine Vollversicherungsleistung umzustellen, würde in der Pflegeversicherung enorme Kosten verursachen und die Beiträge weiter ansteigen lassen. Die höheren Beiträge würden auch wieder insbesondere die jüngere Generation schwer belasten, die neben hohen Sozialversicherungsbeiträgen auch noch eine private Altersvorsorge aufbauen soll.

Bei der Erstattung der Pflegekosten durch die Sozialhilfe kann es natürlich zu Problemen beim Rückgriff kommen. Ich stimme mit Ihnen völlig überein, dass die Sozialämter mit diesen schwierigen Aufgaben überlastet sind. Hier müsste über ein geeigneteres Verfahren nachgedacht werden. Hier gilt es auch, den Ausgang des von Ihnen angestoßenen Verfahrens im Petitionsausschuss abzuwarten, dessen Beratungen ich nicht vorgreifen möchte.

Der Rückgriff auf die Kinder stellt auch eine Belastung für die Betroffenen dar. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt die Rechtsprechung bestätigt, dass es für die Kinder der Pflegebedürftigen recht hohe Freigrenzen gibt, ab denen sie erst in Anspruch genommen werden dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

M.J. Stadler