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Max Stadler
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Frage von Marianne F. •

Frage an Max Stadler von Marianne F. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,

in zunehmendem Maße werden Kinder mit Unterhaltszahlungen für ihre pflegebedürftigen Eltern in Pflegeheimen belastet, deren Renten zusammen mit den Leistungen der Pflegekassen selten ausreichen, um die hohen Heimkosten zu decken.

Die Eintreibung des Elternunterhalts durch die Sozialhilfeträger führt zu sehr viel Ungerechtigkeit und verursacht immensen Verwaltungsaufwand. Dies ist nicht zuletzt auf die sehr unklare Rechtslage zum Elternunterhalt zurückzuführen. Selbst Fachanwälte für Familienrecht sind beim Elternunterhalt oft überfordert - ebenso wie die Sachbearbeiter bei den Sozialhilfeträgern. Letztere verfügen i.d.R. nicht über die erforderliche Ausbildung im Unterhaltsrecht und sie besitzen nicht die richterliche Unabhängigkeit, die für zivilrechtliche Entscheidungen im Unterhaltsrecht notwendig wäre. Vielmehr unterliegen sie dem Zwang, für ihre Dienstherren möglichst hohe Einnahmen aus dem Elternunterhalt zu erzielen. Es verwundert insofern nicht, dass viele Unterhaltsberechnungen falsch sind und vom Familiengericht korrigiert werden (s. Forum Elternunterhalt).

Trotz hohen Verwaltungsaufwands nahmen die Sozialhilfeträger laut Sozialhilfestatistik des Stat. BA im Jahre 2004 nur etwa 1,3% der Ausgaben über den Elternunterhalt ein. Die Elternunterhaltspflichtigen finanzieren also allenfalls den Verwaltungsaufwand, es kommt aber kein Cent tatsächlich bei den pflegebedürftigen Eltern an.

Nach § 8 SGB XI ist die pflegerische Versorgung der Bevölkerung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, denn Pflegebedürftigkeit kann JEDEN treffen.
Warum kommt die Allgemeinheit nur für die Pflegekosten von bedürftigen Kinderlosen und von Eltern auf, die wegen eigener Verfehlungen keinen Unterhalt von ihren Kindern fordern können?
Warum bestraft man gute Eltern, die leistungsfähige Kinder für die Gesellschaft herangezogen haben, mit der Unterhaltspflicht ihrer Kinder?
Ist das familienfreundlich?
Motiviert das zu Leistung?
Wie ist Ihre Meinung?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Fruhmann,

für Ihr Schreiben vom 23. Februar 2007 danke ich Ihnen. Ihre Leitlinien und Forderungen sind für uns familien- wie auch kinderpolitisch von Interesse und ich freue mich Ihnen mitzuteilen, dass wir vieles davon teilen.

Nach Auffassung der Liberalen tragen die Eltern die primäre Verantwortung für ihre Kinder. Mit dem Sorgerecht der Eltern geht auch ihre Sorgepflicht einher. Die Erziehungsleistung von Eltern verdient eine höhere gesellschaftliche Würdigung als dies bislang der Fall ist.

Die Vereinfachung und Harmonisierung des Unterhaltsrechts ist für die FDP-Bundestagsfraktion bereits seit längerem von herausragender Bedeutung. Das deutsche Unterhaltsrecht ist kompliziert und für die Betroffenen undurchsichtig. Dies ist nicht zuletzt auch das Resultat einer teilweise uneinheitlichen Rechtsprechung. Das geltende Unterhaltsrecht wird den unterschiedlichen Facetten der Lebensgestaltung und Lebensplanung der heutigen Gesellschaft nicht mehr gerecht. Die gesellschaftliche Entwicklung hin zu den verschiedensten Formen des Zusammenlebens macht eine Anpassung des rechtlichen Rahmens an die geänderten Bedingungen und Vorstellungen der Bürgerinnen und Bürger dringend erforderlich.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat mit mehreren parlamentarischen Initiativen dafür Sorge getragen, dass die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des Unterhaltsrechts in seinen Verknüpfungen zum Sozial- und Steuerrecht im Deutschen Bundestag sowohl in der 15. als auch der jetzigen 16. Legislaturperiode diskutiert wird.

Die FDP fordert unter Anderem folgende Änderungen im Unterhaltsrecht:

1. Das Unterhaltsrecht ist grundlegend zu vereinfachen. Es muss mit dem Steuer- und dem Sozialrecht in Übereinstimmung gebracht werden. Bestehende Widersprüche, unterschiedliche Wertungen der Lebensumstände und nicht mehr zeitgemäße Privilegierungen sind abzuschaffen.

2. Die so genannte Sandwichgeneration der heute 40 – 60-Jährigen ist zu entlasten. Sie unterstützt ihre Kinder, sorgt für ihr eigenes Alter vor und ist daneben immer häufiger verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Eltern zu sorgen. Diese Belastung wird in den kommenden Jahren zunehmen wegen des ansteigenden Alters der Bevölkerung, des Ausbaus der gesundheitlichen Vorsorge und der Pflegemöglichkeiten sowie den Schwierigkeiten der älteren Generation, die anfallenden Kosten selbst zu decken. Dieser ansteigenden Belastung muss frühzeitig entgegen getreten werden – nicht zuletzt, um einer Anspruchsverlagerung in die nächste Generation vorzubeugen.

Die Unterhaltspflicht der sog. Sandwichgeneration kann zwar nicht ganz abgeschafft werden, sie ist jedoch ihrer Höhe nach zu begrenzen. Eine Reform ist daher dringend erforderlich. Dies wäre dann eine familienfreundlichere Politik.

Nach mehrfachen Beratungen der Forderungen der FDP-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag hat nun auch Bundesjustizministerin Zypries einen Gesetzentwurf mit Änderungsvorschlägen zum Unterhaltsrecht erarbeiten lassen. Er wurde am 29. Juni 2006 in Erster Lesung beraten. Die FDP wird sich in den parlamentarischen Beratungen dafür einsetzen, dass das Wohl der Kinder im Mittelpunkt der Änderungen steht und dass die Reform liberalen Zielen und Forderungen gerecht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Max Stadler, MdB