Frage an Max Stadler von Andreas B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr.Stadler,
in der WAZ vom Samstag, 20.01.2007, haben Sie zum Fall Kurnaz auf ein schwerwiegendes Fehlverhalten der damaligen Regierung in einer grundlegenden Frage der Wahrung der Menschenrechte hingewiesen.
Meine Frage ist, wie oft die MdB auf die Wahrung der Menschenrechte bei Opfern hingewiesen haben, die bei Selbstmord- und Sprengstoffattentaten fast täglich ums Leben kommen.
Diese Opfer sind a priori als unschuldig anzusehen. Ich kann nicht verstehen, wie die Wichtung vorgenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Birkner
Sehr geehrter Herr Birkner,
die Menschenrechte sind unteilbar. Artikel 1 des Grundgesetzes schützt die Menschenwürde jedes einzelnen Menschen.
Selbstverständlich sind Selbstmord- und Sprengstoffanschläge strikt zu verurteilen sind. Es ist Aufgabe des Staates, die Menschen davor zu schützen.
Völlig unabhängig davon ist festzustellen: Bei Herrn Kurnaz hat sich herausgestellt, dass er unschuldig ínhaftiert war und gefoltert wurde. Deshalb hat sich Frau Bundeskanzlerin Merkel für seine Freilassung eingesetzt. Diese Haltung der Bundeskanzlerin unterstütze ich ausdrücklich.
Mit freundlichen Grüßen
Max Stadler