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Max Stadler
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Frage von Rudolf R. •

Frage an Max Stadler von Rudolf R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Mit großem Unbehagen habe ich davon Kenntnis genommen, daß Länderparlamente den Datenhandel und damit die Bestimmungshoheit der Bürger über ihre Daten gröblichst verletzt haben.
Daher gebe ich Ihnen Recht, daß eine einheitliche, bürgerfreundliche Regelung von Seiten des Bundes notwendig ist.
Erschreckend ist nur, daß die schlechteste Regelung der Ländergesetze jetzt als Bundesgesetz durchgepeitscht wurde.
Nach meinem Ermessen muß die Weitergabe von Daten, die einer Behörde zur Verfügung gestellt weren müssen, generell verboten werden (analog z.B. der Schweigepflicht eines Atztes).
Die richtige Lösung kann nur sein, daß jemand ausschließlich durch eine Ermächtigung (analog der Entbindung eines Arztes von der Schweigepflicht in Versicherungsfällen) durch den Dateninhaber oder durch eine Richterspruch die Daten erhalten darf. Aushahme darf nur die Verwendung zu hoheitliche Zwecken innerhalb von Behörden sein.
Leider hat ihre Antwort keinerlei Hinweise auf Sanktione beu Verstoß enthalten.

Grüße aus Passau

Rudolf Rothe

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Rothe,

die FDP strebt an, über das Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat zum ursprünglichen Regierungsentwurf zurückzukehren, nämlich zu der auch von Ihnen befürworteten Einwilligungsregelung. Einen entsprechenden Beschluss hat soeben die Landesgruppe der bayerischen FDP-Bundestagsabgeordneten auf ihrer Klausurtagung gefasst. Auch Herr Brüderle äußert sich heute so in Focus online.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Max Stadler