Frage an Max Stadler von Rudolf R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,
was hat Sie und Ihre Partei, die FDP, dazu bewogen, die Änderung des Meldegesetzes im Rahmen der Regierungstätigkeit zu betreiben und duch den Bundestag absegen zu lassen?
Die Weitergabe von, per Gesetz erhobenem, Datenmaterial an private Interessenten zum Regelfall zu machen, widerspricht doch der bisher von Frau Leutheusser-Schnarrenberger erfplgreich vertenen Auffassung von Datenschutz und Informations-Selbstbestimmung.(Stichwort Vorratsdaetnspeicherung).
Ist es beabsichtigt, dies, wie schon mehrere Gesetze vorher, durch das BVG prüfen zu lassen?
Meine Zusatzfrage:
Welche Sanktionen sind vorgesehen, wenn Daten trotz Widerspruch irrtümlich, fahrlässig, grob fahrlässig oder gar vorsätzlich weitergegeben werden?
Mit freundlichen Grüße aus Passau
Rudoöf Rothe
Sehr geehrter Herr Rothe,
bisher ist der Datenschutz in den Meldegesetzen der Länder unzureichend geregelt (übrigens auch in den Ländern, die von SPD und Grünen regiert werden).
Die vom Bundestag beschlossene Widerspruchslösung würde demgegenüber mehr Datenschutz bringen.
Denn man würde künftig vom Einwohnermeldeamt auf die neu geschaffene Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen und könnte dann mit einem einfachen Widerspruch die Datenweitergabe verhindern.
Noch besser aus Datenschutzsicht ist es aber, wenn - wie im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen - eine ausdrückliche Einwilligung der Bürger vor einer Datenweitergabe gefordert wird.
Die bayerische Staatsregierung (CSU/FDP) wird daher im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen, damit an dieser Stelle am Ende doch noch der ursprüngliche Regierungsentwurf verwirklicht wird.
Beste Grüße
Ihr
Max Stadler