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Frage von Walter K. •

Frage an Max Stadler von Walter K. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,

Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte missachtet hat, indem die Organe des Staates zugelassen haben, dass einige von ihren Kindern getrennt lebende Väter und Mütter keinen Umgang mehr mit ihren Kindern haben. „Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand wirklich zu Leibe rücken möchte. Man steckt lieber den Kopf in den Sand. Das finden wir unmöglich und schockierend“, sagt Philippe Boulland, Leiter einer Arbeitsgruppe im Petitionsausschuss, die sich mit dem Thema Jugendämter befasst, und Abgeordneter der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP).
( http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/sorgerecht-eu-parlament-irritiert-ueber-deutsche-jugendaemter-11538622.html )

Der Leiter der Arbeitsgruppe hat Sie in Berlin besucht.

Der Menschenrechtsbaauftragte des Europarates hat Deutschland besucht und einen Bericht geschrieben mit vielen konstruktiven Vorschlägen. Es wird empfohlen aussergerichtliche Ombudsmänner zu schaffen und Verwaltung und Richter in Menschenrechten zu schulen. ( https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH%282007%2914&Language=lanGerman )

Bisher werden Richter von der Exekutive angestellt, befördet und unterliegen ihrer Dienstaufsicht. Dies ist im Gegensatz zu anderen Ländern in Europa ( http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm ).

Wann wird eine Fachaufsicht für das Jugendamt eingeführt? Wann wird auch in Deutschland ein Ombudsmann gemäss RECOMMENDATION No. R (85) 13 die Verwaltung bezüglich Menschenrechtsverletzungen beobachten? Wann wird die Unabhängigkeit der Richter gemäss Art. 97 GG in der Praxis verwirklicht?

Mit freundlichen Grüßen.

Walter Keim

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Keim,

vielen Dank für Ihre Fragen auf Abgeordneten-Watch, die ich gern beantworte.

1. Wann wird die Fachaufsicht für das Jugendamt eingeführt?

Hierzu kann ich leider nichts sagen, da dies der Zustänigkeitsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist.

2. Wann wird auch in Deutschland ein Ombudsmann gem. RECOMMENDATION No. R (85) 13 die Verwaltung bezüglich Menschenrechtsverletrzungen beoabchten?

Die von Ihnen erwähnte Recommendation ist eine Recommendation des Europarates von 1985. Sie enthielt eine Empfehlung an die damaligen Mitgliedstaaten, sich die Einrichtung eines Ombudsmanns zu überlegen.

Deutschland ist der Empfehlung nicht gefolgt, da die Kontrolle der Verwaltung richtigerweise über die Verwaltungsgerichte erfolgt.

3. Wann wird die Unabhängigkeit der Richter gem. 97 GG in der Praxis verwirklicht?
Richter in Deutschland sind in der Ausübung ihres richtlichen Amtes weisungsfrei und damit unabhängig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Max Stadler, MdB