Frage an Max Stadler von Henning L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
ich habe eine Frage, deren Ausgangspunkt mich einigermassen überrascht hat. Ich erhielt vor Kurzem ein Schriftstück, in dem es um die Einhaltung von Grundrechten einer bayerischen Behörde ging. Betroffen sind die Grundrechte der Allgemeinen Handlungsfreiheit und der Informationellen Selbstbestimmung.
Der Beamte, der diese einschränken möchte schrieb hierzu, dass es sich bei dieser Einschränkung lediglich um eine Unannehmlichkeit handelt, die aber nicht weiter beachtlich ist (wörtlich).
Was würden Sie einem solchen Hoheitsträger, der noch dazu ein zweites Staatsexamen besitzt, empfehlen?
Herzlichst, Ihr Henning Lesch
Sehr geehrter Herr Lesch,
da ich die Umstände des Einzelfalls nicht kenne, ist mir eine Bewertung nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Max Stadler