Frage an Max Stadler von Michael B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Max Stadler,
vielen Dank für die schnelle, wenngleich sehr summarische, Beantwortung meiner Frage.
Könnten Sie uns bitte bekannt geben, wo wir zumindest den Referentenentwurf für das neue Gesetz finden?
Wir nehmen an, dass demnächst erneut eine Anhörung von "Experten" stattfinden wird.
Es ist bekannt, dass es viele Organisationen gibt, die sich für das Modell der Ein-Eltern-Familie und gegen das gemeinsame Sorgerecht stark machen, wie z. B. der http://www.vamv.de .
Eine der aggressivsten Verfechterinnen der Verweigerung des Sorgerechts für Väter ist Frau Anita Heiliger: "Für Mütter und Kinder entstehen aus der gegenwärtigen Verfasstheit und Praxis des Sorge- und Umgangsrechts oftmals höchst problematische Folgen, vor allem dann, wenn Väter körperliche, sexualisierte und/oder psychische Gewalt ausüben." http://tinyurl.com/3a4gwqy .
Diese Gruppierungen versuchen durch die Verwendung des Wörtchen OFTMALS, die unterschwellige Botschaft in die Welt zu setzen, dass die Missbrauchsproblematik SOO GROß sei, dass eine Sorgerechtsregelung für nicht verheiratete Väter eine SEHR große Gefahr für Mutter und Kind wäre. All diese Experten trafen sich z. B. auf dem Kongress »Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge- und Umgangsrecht« http://tinyurl.com/37vuxj2 .
Wir, normale Väter, die sich um ihre Kinder kümmern möchten, wissen nicht welche schlimme Lebenserfahrungen die Vertreter solcher Auffassungen hatten. Wir finden aber, dass wir es nicht verdient haben, dass die große Masse der Väter unter einigen wenigen Abartigen zu leiden haben.
Daher die Frage, ob bei der nächsten Anhörung vorgesehen ist, auch Vertreter normaler Väter einzuladen, oder erneut nur Opfer der abnormalen Väter?
Wie stehen Sie persönlich als Mann, wie steht die FDP als Partei zur Diskriminierung der nicht verheirateten Väter durch die per Gesetz allein entscheidende Mutter?
Es würde mich sehr freuen, wenn die nächste Antwort ausführlicher darauf eingehen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
MB
Sehr geehrter Herr Baleanu,
zu Ihrer Nachfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass ein Referentenentwurf noch nicht veröffentlicht ist. Die Diskussion befindet sich noch in einem internen Stadium. Ich hoffe aber, dass es bald ein Ergebnis gibt, das wir dann der Öffentlichkeit vorstellen können. Ich muss Sie daher noch um ein wenig Geduld bitten. Klar ist, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von uns umgesetzt werden wird.
Mit freundlichen Grüßen
M. J. Stadler