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Max Stadler
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Frage von Michael B. •

Frage an Max Stadler von Michael B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Stadler,

wie wir soeben erfahren haben, wird das "Forschungsprojekt" "Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern" vorzeitig abgebrochen, da u. a. von Melde-, Jugend- und Standesämter nicht ausreichend repräsentative Adressmaterialien gewonnen werden konnten.

Im Urteil des EMRGH, der Auslöser des "Forschungsprojektes" war ( http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/dokumente_auf_deutsch/volltext/urteile/20091203-Z-22028-04.asp#TopOfPage ), steht unter Rn. 63 folgende Aussage:

"In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen kommt der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass bei der in Rede stehenden Diskriminierung der grundsätzliche Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfung der ursprünglichen Zuweisung der Alleinsorge an die Mutter nicht in einem angemessenen Verhältnis stand zu dem verfolgten Ziel, nämlich dem Schutz des Wohls eines nichtehelichen Kindes."

Das EMRGH spricht also ganz klar von Diskriminierung! Das EMRGH spricht ganz klar davon, dass die "Zuweisung der Alleinsorge an die Mutter" unter "Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfung", also dass es für eine derartige Ungleichbehandlung der Väter nichtehelicher Kinder "keine sachlichen und vernünftigen Gründe gibt" (Rn 49).

In der Hoffnung, dass mein Verständnis der deutschen Sprache ausreicht, einen juristischen Text zu verstehen, fasse ich zusammen: Wo Diskriminierung draufsteht, da ist auch Diskriminierung drin!

Verstehen wir die bisherigen Massnahmen der Bundesregierung richtig: Die Regierung möchte nicht, dass ein leiblicher Vater für sein Kind die Pflicht übernehmen soll, für ihn zu sorgen? Ein leiblicher Vater hat das Recht sich um sein Kind zu sorgen, hat aber kein Sorgerecht?

Warum will die Bundesregierung die vom EMRGH festgestellte Tatsache nicht akzeptieren? Warum wird §1626a BGB nicht ersatzlos gestrichen?

Welche verschleppende Massnahmen sieht nun die Bundesregierung vor, als Ersatz für das gescheiterte "Forschungsprojekt"?

Mit freundlichen Grüßen
MB

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Baleanu,

Sie weisen in Ihrer Frage auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hin. Dazu darf ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium der Justiz derzeit einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der elterlichen Sorge vorbereitet.

Mit freundlichen Grüßen

M. J. Stadler