Frage an Max Stadler von Michael D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,
Sie sind Angehöriger des Innenausschusses und Jurist.
Der Städtetag Baden Württemberg scheint die Rechtsauffassung zu vertreten, dass nach der Föderalismusreform II künftig über das Landesgebührengesetz von Baden-Württemberg die Mehraufwendungen für die Durchführung von Waffenkontrollen (Vorort Kontrollen) auf die Waffenbesitzer abgewälzt werden dürfen ( Quelle: http://rapidshare.de/files/48532465/G4699.pdf.html ; zum Abruf des Dokumentes in der rechten "kostenlos" Spalte ganz unten den Knopf "Free" anklicken, danach in Zeile "Kein Premium-User. Bitte .... hier eingeben" den dreistelligen angezeigten Code eintippen und auf "Download" klicken. Das kostet nichts und Sie müssen auch keine persönlichen Daten oder ähnliches eintippen).
Grundsätzlich habe ich persönlich nichts dagegen einzuwenden, wenn Waffenbesitzer die durch die Waffenkontrollen entstehenden Kosten zu tragen haben, da der Waffenbesitzer aufgrund seines Waffenbesitzes und des damit verbundenen Gefährdungstatbestandes Verursacher der jeweiligen Kontrolle ist.
Meiner Ansicht nach verstößt das Abwälzen der Kosten auf die Waffenbesitzer jedoch gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, wenn nicht im gleichen Atemzug andere polizeiliche Präventionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ausübung eines Sports gleichermaßen auf die Verursacher abgewälzt werden. Z. Bsp. die starken Polizeikräfte vor, während und nach größeren Sportveranstaltungen. Auch diese Kosten werden ausschließlich durch die Ausübung der betreffenden Sportart und dem damit verbundenen Gefährdungstatbestand (z. Bsp. erwartete Schlägereien zwischen rivalisierenden Fans) induziert. Würde die Sportveranstaltung
nicht durchgeführt werden, müssten auch keine Polizeikräfte diese sichern.
Mit der Bitte um Ihre Stellungnahme, wie diese Ungleichbehandlung mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist.
Recht herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
M. D a n n e r
Sehr geehrter Herr Danner,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Die Organisation und Ausgestaltung der waffenrechtlichen Kontrollen ist eine Angelegenheit der Länder bzw. der Kommunen. Dabei muss auch die jeweilige Körperschaft prüfen, obdie von ihr gewählte Ausgestaltung im Einzelfall mit dem Grundgesetz im Einklang steht. Da ich als Bundespolitiker mit der Ausgestaltung vor Ort im Einzelfall nicht vertraut bin, vermag ich diese nicht abschließend zu beurteilen. Bislang handelt es sich ja in der von Ihnen angesprochenen Sache offenbar auch lediglich um die geäußerte Rechtsauffassungdes Städtetags Baden-Württemberg. Ich stelle Ihnen daher anheim, sich zur Klärung Ihrer Frage hinsichtlich eines rechtfertigenden Grundes für eine mögliche Ungleichbehandlung der Fälle an den Städtetag Baden-Württemberg zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Max Stadler