Frage an Max Stadler von Martin G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,
ihre Partei wird aller Voraussicht nach bald regieren.
erst einmal alles Gute für die Zukunft und nun meine Frage.:
Im Vertrag von Lissabon wurde dieser zuletzt vom Bundesverfassungsgericht akzeptiert.
Dieses Gericht wacht aber auch über unser GG.
Hinsichtlich diesem sahen Staatsrechtler Probleme mit einem Gesetz, dass offenbar bei Terrorgefahr erlaubte, ein Flugzeug abzuschiessen.
Das Gesetz wurde danach zwar vom Gericht abgelehnt, aber.:
Ist es nun nicht so, dass der EU Vertrag von Lissabon eingebettet auch die rechtlich relevante Grundrechte Charta enthält, die sich sehr mit dem GG ähnelt und wo der EuGH, für zuständig ist.
Ist es nicht weiter so, dass sich das BverGE und der EuGH beissen ?
Wenn ein Gesetz zum Abschuss von Flugzeuge von Deutschland aus oder EU weit gemacht wird, welches Gesetz greift dann ?
Das GG oder die EU Grundrechte Charta ?
Richter am Bundesverfassungsgerichts werden von der Politik gestellt, anhand der Grundrechte-Charta haben sie sicher mehr Ermessensspielraum.
Da immer von einem außerordentlichen Notfall geredet wird, was ja auch in die Kompetenzen der EU fällt, möchte ich sie bitte, mir zu sagen, ob sie das möglicheVorhaben mit dem Gesetz nun aufgeben wollen, oder EU weit versuchen möchten ? bzw. da mit der Union halten ?
Einige in der Union haben ja offenbar das Ziel, Flugzeuge abzuschiessen, bei Terrorgefahr, sehe ich dies richtig ?
Wäre es daher nicht aufgrund des geschwächten GG jetzt umsomehr wichtig, dass sie gewisse "Untriebe" einiger in der Union eindämmen ?
MFG Grasekamp
Sehr geehrter Herr Grasekamp,
der Koalitonsvertrag wird keine Regelungen zum weitergehenden Einsatz der Bundeswehr im Inneren enthalten.
Im übrigen gilt die Entscheidung des BVerfG zum Luftsicherheitsgesetz nach wie vor.
Mit freundlichen Grüßen
(sehr in Eile)
Max Stadler, MdB