Frage an Max Stadler von Rudolf R. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Stadler,
mein Fragen an Sie als Jurist zum Thema Internet- und Bankenrecht: Warum wird der Diebstahl und Mißbrauch von Daten als Ordnungswidrigkeit und nicht als Vergehen geahndet? (Hintergrund: Anzeige gegen Unbekannt ist nicht möglich-als Betroffener habe ich die Last der Recherche zu tragen). Warum kommt ein Vertrag in Papierform nur mit einer Unterschrift, im Internet jedoch durch Bestätigung eines (u.U. sogar vorbesetzten) Auswahlfeldes zustande. Warum wird hier nicht bindend verlangt, daß z.B. der Betrag, zu dem ich mich verpflichte, die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen in nicht vorbesetzte Felder (so wie Sicherheitscodes) eingetragen werden müssen, damit ein Vertrag zustande kommen kann? Warum beginnt die Widerspruchsfrist bei längerfristigen Verträgen(z.B. Abonements) nicht erst nach schriftlicher Bestätigung?(die Rechnung wird ja meist erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist zugestellt!) Warum werden Banken nicht verpflichtet, Abbuchungen auf Wunsch des Kunden nur von Kontonummern, die der Kunde auf einer White List vermerkt hat, vorzunehmen (ist mit minimalen Aufwand zu erreichen!)?
Als Kunde bin ich so genötigt, permanent und zeitnah Kontoauszüge zu kontrollieren, um Rückbuchungen von Betrügern innerhalb der Frist veranlassen zu können. Warum darf mit Mehrwertdiensten anonym abkassiert werden? (Die inhaber sind in keinem Telefonbuch oder sonstwo mit Impressum vertreten, wie es für Gewerbetreibende sonst doch vorgeschrieben ist!)
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Sehr geehrter Herr Rothe,
vielen Dank für Ihre Fragen. Ich bemühe mich immer, möglichst schnell zu antworten. Sie sprechen in Ihrer Mail aber mehrere, sehr interessante Themen an. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich für die Beantwortung noch etwas Zeit benötige.
Bis demnächst - mit freundlichen Grüßen
Ihr
Max Stadler
Sehr geehrter Herr Rothe,
herzlichen Dank für Ihre interessanten Fragen vom 22. August 2009, die ich wie folgt beantworte:
Durch die Datenschutznovelle, die der Deutsche Bundestag am 3. Juli 2009 beschlossen hat, sind die Bußgeld- und Strafvorschriften bei Datenschutzverstößen verschärft worden. In diesem Zusammenhang sind auch die Auskunftsrechte des Betroffenen gestärkt worden. Es stellt nunmehr auch eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn bestimmte Auskünfte nicht ordnungsgemäß erteilt werden. Die FDP hätte sich hier mehr gewünscht. Die Erweiterung der Bußgeldtatbestände alleine wird nicht weiterführen.
Bußgeldverfahren sind für die personell schwach ausgestatteten Aufsichtsbehörden aufwendig und häufig wenig Erfolg versprechend, da Datenschutzverstöße hierdurch präventiv verhindert werden können. So hat der illegale Handel mit 6 Mio. Adressdaten im Sommer 2008 in Schleswig-Holstein gerade einmal zu einem Bußgeld von 900 € geführt. Hieran würde auch die Novelle nichts ändern. Die FDP geht hier einen anderen Weg und fordert, Straftaten nach dem Bundesdatenschutzgesetz als Offizialdelikte auszugestalten, also auf das Antragserfordernis zu verzichten. Leider gab es hierfür keine Mehrheit.
Was das Lastschriftverfahren anbetrifft, hat die FDP in der Vergangenheit eine Überprüfung angeregt und die Kreditwirtschaft aufgefordert, an einer weiteren Verbesserung des Systems zu arbeiten. Im Interesse der Sicherheit des Zahlungsverkehrs soll eine anlassbezogene und risikoadäquate Prüfung vorgesehen werden. Namentlich sollen Unternehmen, die in der Vergangenheit missbräuchlich Abbuchungen haben vornehmen lassen, von der Teilnahme am Zahlungsverkehr ausgeschlossen werden. Bei Unternehmen, die erstmals am Lastschriftverfahren teilnehmen oder die wiederholt Anlass zu Beschwerden gegeben haben, sind die Kontrollpflichten zu verschärfen. Insbesondere soll hier vor Ausführung der Transaktion die Vorlage der schriftlichen Einzugsermächtigung verlangt werden. Ihre Anregung, mit einer so genannten White List zu arbeiten, werden wir in die Prüfung einbeziehen.
Was das Zustandekommen von Verträgen im Internet anbetrifft, sehe ich durchaus eine besondere Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers. Allerdings bin ich der Auffassung, dass das Gesetz den dem Verbraucher drohenden Gefahren durch umfassende Informationspflichten sowie das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht angemessen Rechnung trägt. Die FDP hat sich hier in der Vergangenheit für mehr Rechtssicherheit eingesetzt. Auf unsere Initiative ist die Muster-Widerrufsbelehrung der BGB-InfoVO in das BGB überführt und damit dem gerichtlichen Streit entzogen worden. Bei den Mehrwertdiensten hat sich die Situation ein wenig entspannt, seit die Bundesnetzagentur die Aufgabe hat, gegen Missbrauch vorzugehen.
Allerdings ist es bislang nicht gelungen, Missbrauch vollständig zu unterbinden. Die FDP wird hier weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf sorgfältig prüfen und Ihre Hinweise in die Prüfung einbeziehen.
Für Ihr Interesse an meiner Arbeit danke ich Ihnen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Max Stadler