Frage an Max Stadler von Stefan K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Stadler.
Was beabsichtigen sie und ihre Partei (falls sie bei der nächsten Bundestagswahl mit der CDU/CSU eine Koalition eingehen können) mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz?
Wird dieses in der jetzigen Form beibehalten oder wird es Änderungen geben?
Im landwirtschaftilchen Wochenblatt wurde vor wenigen Wochen berichtet das einige Abgeordnete das EEG im bezug auf Biogas-Vergütungen ändern wollen. Wird das so kommen oder ist das nur die einzelne Meinung mancher Abgeordneten?
Besteht im Biogassektor noch Planungssicherheit für alle die im Moment über den Bau einer Anlage nachdenken?
MfG
Sehr geehrter Herr Kastenhuber,
mit der FDP wird das EEG auch in der nächsten Legislaturperiode Bestand haben, so dass Planungssicherheit gegeben ist. Für den Markteintritt neuer Akteure und für den kostengünstigen Ausbau der erneuerbaren Energien ist dabei die Verlässlichkeit und Kalkulierbarkeit der Förderung unerlässlich. Allerdings sind wir auch der Meinung, dass es keine Überförderung geben darf. So sind die bisherigen Vergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien entsprechend dem technologischen Fortschritt und den dadurch gesunkenen Entstehungskosten zu senken. Die vollen Kostensenkungspotentiale müssen genutzt werden, um schnellstmöglich die Wettbewerbsfähigkeit mit konventionell erzeugtem Strom zu erreichen. Dazu zählen insbesondere die ökonomisch und ökologisch sinnvolle Nutzung von Gülle, organischen Reststoffen aus der Land- und Ernährungswirtschaft sowie von Restholz und Holz aus Agroforstsystemen.
Mit freundlichen Grüßen,
Max Stadler, MdB