Frage an Max Stadler von Robert R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,
der Öffentlichkeit wurde vermittelt das ein Paintballverbot vom Tisch sei.
In der Tagesordnung zur nächsten Sitzung des Bundesrates am 10.07.2009 soll des ´´Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes´´ behandelt werden. Unter Punkte 15 lese ich nun bei „zu577/09” unter 3.2 „ist zu prüfen, inwieweit Möglichkeiten bestehen, reale Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation bei Bedarf zu unterbinden oder zumindest –etwa durch Altersgrenzen oder Vorgaben zur Gestaltung des Spiels- sinnvoll einzuschränken.“?? Diese bestehen bereits, Paintball als Spiel ist in Deutschland erst ab 18 erlaubt, es gibt keine Felder wo man als minderjähriger spielen darf. Die Markierer sind erst ab 18 erhältlich.
Und unter „577/1/09” 2. c, bb “Paintball als Spiel, bei dem die Tötung oder Verletzung von Menschen unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird, zu verbieten und bei einem Verstoß gegen das Verbot als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zu bewehren.“
Ist das der Versuch heimlich still und leise nun doch ein Paintballverbot unter möglichst wenig Aufsehnen durchzusetzen um dann die Öffentlichkeit vor vollendete Tatsachen zu stelle?
Ich habe die Diskussion verfolgt und war wie viele andere sehr erleichtere als dieser, aus meiner sicht überzogene und von Aktionismus getriebene, Versuch einer Gesetzgebung scheinbar fallengelassen wurde.
Über eine Klärung dieses Sachverhaltes würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Ramm
Sehr geehrter Herr Ramm,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. Juli 2009.
In Bezug auf Vorschläge des Bundesrats kann ich Ihnen als Abgeordneter des Deutschen Bundestages keine Auskunft geben, die über die reine Sachinformation, die Sie bereits beschrieben haben, hinausgeht. Ich darf Sie bitten, sich für weitere Erklärungen an die jeweiligen Vertreter in den Landesregierungen zu wenden.
Über die vorangegangenen Beratungen im Bundestag kann ich Sie gerne informieren: die FDP-Bundestagsfraktion hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Sprengstoffgesetz sowie den umfangreichen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der zu vielfältigen Verschärfungen im Waffenrecht geführt hat, abgelehnt. In Bezug auf ein mögliches Verbot von Paintball war darin keine Vorschrift enthalten. Diesbezüglich gab es allerdings einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, den wir wiederum abgelehnt haben.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich im Rahmen der öffentlichen Diskussionen bereits gegen ein mögliches Verbot von Paintball ausgesprochen. Dies ist aus unserer Sicht einer von zahlreichen Vorschlägen, die in den letzten Monaten aufgekommen sind, die purem Aktionismus entspringen und weder Gewaltverbrechen noch Waffenmissbrauch verhindern können.
Mit freundlichen Grüßen
Max Stadler, MdB