Frage an Max Stadler von Wolfgang K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Stadler,
seit Einführung der 41-Stundenwoche für Bundesbeamte frage ich mich, wo die soziale Komponente des Dienstherrn geblieben ist, die für ältere Beamte ab dem 55. Lebensjahr bzw. 60. Lebensjahr eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit vorgesehen hat. (siehe Regelung Landesbeamte NRW).
Wie Sie ja wissen, empfinden die Beamten die längere Arbeitszeit gegenüber den Tarifkräften (39-Stundenwoche) als ungerecht.
Umso mehr habe ich mich über die Ankündigung der bayerischen Landesregierung gefreut, die die 42-Stundenwoche für Landesbeamte schnellstmöglich rückgängig machen will.
In vielen Fachbeiträgen wird die o.g. soziale Komponente immer wieder genannt und gefordert. Als Betroffener (bald 58 Jahre; Dipl. –Ingenieur und ÖPR Vorsitzender) stelle ich mir die Frage, wie die Intention bei der Schaffung des DNeuG, das ja letztlich das Arbeiten bis zum 67. Lebens-jahr vorsieht, ist.
Möchte man damit erreichen, dass die Beamten mit reduzierten Bezügen in Pension gehen?
Oder will man vom Know How und der Arbeit der Alten, in diesem Fall, Beamten profitieren?
Wenn Letzteres der Fall ist, sollte man schnellstmöglich die genannte soziale Komponente einführen und die Beamten so stellen, dass sie das Ziel mit 67 Jahren in Pension zu gehen, erreichen können.
Herr Stadler, bitte schreiben Sie mir und dem Forum, wie Sie zu dieser Thematik stehen und ob Sie den alten Beamten Hoffnung auf eine angemessene Arbeitszeit machen und machen können.
Eine Abschrift meines Schreibens an Sie, habe ich dem dbb- Vorsitzenden Herrn Heesen, mit der Bitte um Unterstützung in dieser Sache, ebenfalls zugesandt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kuck
Sehr geehrter Herr Kuck,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage vom 21. Juni 2009.
Sie werfen darin einen interessanten Gedanken auf, den die FDP im nächsten Deutschen Bundestag sorgfältig prüfen wird. Dabei wird es auch um die Frage gehen, inwieweit die von Ihnen vorgeschlagene Maßnahme arbeitsmedizinisch gerechtfertigt bzw. geboten ist. Grundsätzlich hat sich die FDP gegen die schrittweise Anhebung des Ruhestandseintrittsalters auf 67 Jahre ausgesprochen. Wir gehen einen anderen Weg. Unser Modell sieht vor, dass ab Vollendung des 60. Lebensjahres der Beschäftigte den Zeitpunkt seines Ruhestandseintrittsalters selbst bestimmen kann, sofern seine bis dahin erworbenen Anwartschaften über dem Niveau der Mindestversorgung liegen. Umgekehrt soll jeder, der dies kann und will, die Möglichkeit haben, auch über die jetzigen bzw. zukünftig geltenden Altersgrenzen hinaus zu arbeiten.
Für Ihr Interesse danke ich Ihnen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Max Stadler, MdB