Frage an Max Stadler von Jörg W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,
danke für Ihre Antwort.
Sie hatten angesprochen, dass es Kontrollmeachanismen gibt. Mir ist aufgefallen, dass das Rechtswesen irrtümlich wie eine Maschine konstruiert ist, anstatt es nach menschlichen Verhaltensweisen auszurichten. Könnte das nicht unter Einschaltung der Verhaltensforschung geändert werden?
Vielleicht könnte auch die Computertechnik für die Rechtsprechung verwendet werden, da sich sowieso niemand die Gesetze und die Gesetzeslücken füllende Rechtsprechung merken kann? Dass das derzeitige System kaum funktioniert, beweisen meine Erfahrungen, aber auch Angaben von ehemaligen Richtern wie z.B. von Frank Fahsel. Gegen Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen ist offenbar nicht anzukommen, weil sie systemkonform sind. Auch Dr. Egon Schneider hat u.a. zu den Themen "Rechtsstaat nur Fiktion" bzw. "Niedergang des Rechtsstaats" umfassend Zeugnis abgelegt. Das neue Rechtsmittel "Gehörsrüge" funktioniert z.B. laut Anwaltswoche nicht, was auch beweist, dass sich Richter eher nachteiligen Verhaltensgesetzen, anstatt geschriebenen Gesetzen unterwerfen. In meinem Fall wurden mir zur Strafe für die Gehörsrüge sogar entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 5 RVG Anwaltskosten der Gegenseite berechnet. Ist nicht das rechtliche Gehör das Wichtigste in einem Rechtsstaat? In einem Fall wurde mein Anwalt nach Mandatsniederlegung geladen und erschien nicht. Mir wurde das Versäumnis des Anwalts angerechnet, was nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine "unbillige Benachteiligung" ist, aber das interessiert ja keinen. Diverse Rechtsmittel wurden eingelegt und haben nur Kosten verursacht. Herrschende machen oft, was sie wollen und werden vom System gedeckt. Auch die Finanzkrise dürfte das beweisen. Die "Kontrollmechanismen" sind offensichtlich geschaffen worden, ohne das menschliche Verhalten zu berücksichtigen. Könnte nicht die Verhaltensforschung eingeschaltet werden, um nach brauchbaren Mitteln gegen Machtmissbrauch zu suchen?
Mit freundlichem Gruß
Jörg Wende
Sehr geehrter Herr Wende,
vielen dank für Ihre weiteren Ausführungen. Ich stimme Ihnen zu, dass das Recht auf Gehör zu den wichtigsten Rechten überhaupt gehört. deshalb ist es ja sogar als Grundrecht (Art. 103 GG) ausgestaltet.
Sie werden aber auch Verständnis dafür haben, dass ich nicht in der Lage bin, konkrete Einzelfälle zu bewerten und zu der Frage Stellung zu nehmen, ob dieses Recht jeweils richtig angewandt worden ist oder nicht.
Die Computertechnik wird in der Praxis bereits stark genutzt. Sie sprechen zu Recht an, dass ohne solche modernen Hilfsmittel die Fülle an Gesetzen und an Rechtsprechung gar nicht mehr erfassbar wäre.
Die von Ihnen angeregte Einbeziehung anderer wissenschaftlicher Disziplinen begrüße ich sehr. Ein Richter kommt ohne Grundkenntnisse beispielsweise der Aussagepsychologie nicht aus.
Mit freundlichen Grüßen
Max Stadler, MdB