Frage von J. P. •

Würde es erneut um eine Aufhebung von § 219a StGB gehen: Wie würden Sie abstimmen?

Portrait von Max Lucks
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, sollte in einer aufgeklärten und gleichberechtigten Gesellschaft keine Straftat sein. Ich setze mich für die Streichung des §219a ein. 

Was möchten Sie wissen von:
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Max Lucks
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN