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Max Lucks
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Frage von J. P. •

Würde es erneut um eine Aufhebung von § 219a StGB gehen: Wie würden Sie abstimmen?

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Antwort von
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Über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, sollte in einer aufgeklärten und gleichberechtigten Gesellschaft keine Straftat sein. Ich setze mich für die Streichung des §219a ein. 

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