Maurice Birnbaum
FDP
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Frage von Petra W. •

Frage an Maurice Birnbaum von Petra W. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Birnbaum,

was werden Sie gegen die weitere Privatisierung Brandenburger Seen und Gewässer unternehmen? Oder finden Sie es richtig?

Mit freundlichen Grüßen

Petra Witt

Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Witt,

vielen Dank für Ihre Frage und das damit verbundene Interesse an meiner Arbeit.

Laut §1 des Wasserhaushaltsgesetzes heißt es: „Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird.“

Weiter heißt es im Gesetz: „Das Grundeigentum berechtigt nicht 1. zu einer Gewässerbenutzung, die nach diesem Gesetz oder nach den Landeswassergesetzen einer Erlaubnis oder Bewilligung bedarf, 2. zum Ausbau eines oberirdischen Gewässers.“

Das heißt: Wer einen Teich oder einen See gekauft hat, benötigt für fast alle Nutzungen des Gewässers eine wasserrechtliche Erlaubnis. Bei Umgestaltungen des Gewässers wäre darüber hinaus auch eine Planfeststellung erforderlich. Und diese Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die privaten Nutzungen dem Wohl der Allgemeinheit nicht entgegenstehen. Damit ist der Besitzer eines Oberflächengewässers kaum besser gestellt als jeder andere x-beliebige Nutzer eines Gewässers.

Das Eigentumsrecht ist einer der Grundpfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft. Das gilt generell auch für Seen. Zudem bietet die Möglichkeit einer Privatisierung auch Chancen für die Entwicklung touristischer Infrastruktur durch private Investoren. Im Übrigen handelt es sich bei den potenziellen Käufern nicht nur um Investoren mit finanziellen Interessen. Auch viele Naturschützer fragen bei der BVVG an, um ein Biotop zu schaffen und Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu schützen. Statt eine Privatisierung von Seen generell auszuschließen, geht es darum, im Einzelfall einen vernünftigen Kompromiss zwischen ökologischen und ökonomischen Interessen zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Maurice Birnbaum