(...) Zunächst einmal zur rechtlichen Lage. Das Vermummungsverbot ist Bestandteil des Versammlungsrechts. Es gilt übrigens nicht absolut; ausgenommen sind etwa Volksfeste (Karneval!), aber auch religiöse Veranstaltungen wie Prozessionen oder Wallfahrten, auch Züge von Hochzeitsgesellschaften. (...)
(...) ich kenne offen gestanden niemanden in meiner Partei, der für eine Abschaffung der Schulpflicht eintritt. Ich tue es auch nicht, was damit zu tun hat, dass ich Ihre Argumente gegen eine Abschaffung (und damit für die Schulpflicht) inhaltlich teile. (...)
(...) Nur ein Beispiel: Die Buchveröffentlichung. Aus meiner eigenen Erfahrung gibt es Bücher, die keinen Erlös für Autoren generieren. Vermutlich gehört das Buch von Wulff dazu. (...)
(...) Ich bedaure, durch meine Formulierung Anlass zu Fragen wie den Ihren gegeben zu haben. Und ich hoffe, meine Antwort macht deutlich, dass ich weder die Tradition der SPD, ihre Opfer und ihren Einsatz gegen das Dritte Reich diskreditieren will. (...)
(...) Drittens habe ich geschrieben, dass auch ein hochrangiger Politiker ein Recht darauf hat, Angelegenheiten nicht öffentlich zu machen, wenn sie sein Amt nicht berühren. Sie scheinen zu mutmaßen (und unterlegen dies ja auch mit der Einschränkung „möglicherweise“) , dass irgendwo im Verhalten des damaligen Ministerpräsidenten eine unzulässige Vermischung vorgelegen hat. (...)
(...) Die ganze Debatte ist meines Erachtens in einer Frage konzentriert: Gibt es für einen Ministerpräsidenten und einen Bundespräsidenten (oder gleich welcher anderen Person öffentlichen Interesses) noch einen geschützten Bereich der Privatheit oder muss über alles und jedes den Medien und der Öffentlichkeit Auskunft gegeben werden? Ich meine, dass auch ein hochrangiger Politiker noch ein Recht darauf hat, Angelegenheiten nicht öffentlich zu machen, wenn sie sein Amt nicht berühren. (...)