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Matthias Zimmer
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Frage von Jörn F. •

Frage an Matthias Zimmer von Jörn F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,

als Abgeordneter aus Frankfurt am Main hätte ich gerne gewusst, wie Sie zu unserem Bundespräsidenten stehen, inbesondere der Korruptionsverdacht durch die Annahme des unbesicherten Darlehens und die Inanspruchnahme einer Werbehilfe für sein Buch durch zwei Unternehmer. Das wäre noch erträglich, wenn er nicht noch dem Verdacht ausgesetzt wäre, ein notorischer Lügner zu sein. Vor dem Landtag erklärte er keine Geschäftsbeziehung zu Herrn Gerkens zu haben (was bei der Wahl eines Strohmanns auch formal-juristisch nicht richtig war), zu Maschmeiers Werbehilfe sagte er nichts, um Weihnachten erklärte er, er habe mittlerweile ein marktübliches Darlehen erhalten, was allerdings erst nach Weihnachten rechtswirksam wurde. Der Gipfel war allerdings die Entschuldigung, in der er bedauerte, dass durch die Konstruktion des Geerkens-Darlehen über eine Strohfrau und einen Bundesbankscheck "ein falscher Eindruck entstehen konnte". Wer eine derartige Ausgestaltung wählt, will offensichtlich, dass dies der Öffentlichkeit vorenthalten wird. Insofern zeigt diese fehlgegegangene Entschuldigung ein Mangel an Aufrichtigkeit, was er mit seinem Verhalten gegenüber der Presse noch abgerundet hat.

Über einen Dialog mit Ihnen, würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen

Jörn Flegler aus Frankfurt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Flegler,

Sie werfen dem Bundespräsidenten Korruption, also Bestechlichkeit vor; das ist meines Wissens ein Vorwurf, der in keiner öffentlichen Darstellung bislang formuliert worden ist und sich nach meiner Meinung juristisch auch nicht auf den Sachverhalt anwenden lässt. Dass nach seiner eigenen Angabe und der Angabe von Herr Maschmeyer ohne Wissen von Herrn Wulff Werbeanzeigen für sein Buch geschaltet wurden, die von Dritten bezahlt werden, kann ich nicht widerlegen und Sie vermutlich auch nicht.

Das Ministergesetz von Niedersachsen regelt, dass Mitglieder der Landesregierung keine Belohnungen und Geschenke in Bezug auf ihr Amt annehmen dürfen. Inwieweit ein privater Kredit eines engen Freundes, der nach allem was mir bekannt ist keine geschäftlichen Interessen in Niedersachsen verfolgt, Gegenstand des Ministergesetzes sein soll, erschließt sich mir augenblicklich nicht.

Die ganze Debatte ist meines Erachtens in einer Frage konzentriert: Gibt es für einen Ministerpräsidenten und einen Bundespräsidenten (oder gleich welcher anderen Person öffentlichen Interesses) noch einen geschützten Bereich der Privatheit oder muss über alles und jedes den Medien und der Öffentlichkeit Auskunft gegeben werden? Ich meine, dass auch ein hochrangiger Politiker noch ein Recht darauf hat, Angelegenheiten nicht öffentlich zu machen, wenn sie sein Amt nicht berühren. Das ist immer eine Gratwanderung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Zimmer