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Matthias Zimmer
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Frage von Marius H. •

Frage an Matthias Zimmer von Marius H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Zimmer,

am 20.01.2012 haben Sie vor dem Plenum des Deutschen Bundetages einen Gesetzentwurf der SPD als „Mindestlohn-Ermächtigungsgesetz“ bezeichnet. Der Begriff Ermächtigungsgesetz wir heute gemeinhin mit 24. März 1933 in Verbindung gebracht. Das Ermächtigungsgesetz wurde damals vom Reichskanzler Adolf Hitler eingebracht und sollte die Regierung mit weitreichenden Vollmachten ausstatten und den Reichstag selbst entmachten. Während die KPD damals bereits von der Sitzung ausgeschlossen war, stimmten die anwesenden 94 sozialdemokratischen Abgeordneten, als einzige Fraktion, gegen das Gesetz. Bürgerliche Parteien wie das Zentrum, die DVP und die DNVP, in deren Nachfolge ihre Partei, die CDU, steht stimmten allesamt für das Gesetz und besiegelten damit quasi das Ende der Weimarer Republik. In den Folgejahren wurden zahllose Gegner_innen und Kritiker_innen der nationalsozialistischen Diktatur ermordet. Unter diesen Ermordeten waren auch viele ungezählte Sozialdemokrat_innen, die den Einsatz für ihre Werte mit dem Leben bezahlen mussten.
Auf Grund des oben angesprochenen und von Ihnen gemachten Vergleichs stellen sich folgende Fragen:

1. Erkennen Sie die sozialdemokratischen Opfer der NS-Diktatur an? Wenn ja, denken sie auch, dass es sich vor diesem Hintergrund und der ablehenden Haltung der SPD zum Ermächtigungsgesetz verbietet einen Gesetzentwurf der SPD als Ermächtigungsgesetz zu bezeichnen?
2. Sind sie der Meinung, dass der Gesetzentwurf der SPD zum Mindestlohn ähnliche Folgen haben könnte wie das Ermächtigungsgesetz des 24. März 1933? Wenn ja, welche Folgen sehen sie warum? Wenn nein, warum halten sie es dennoch für angemessen einen solchen Vergleich zu ziehen?
3. Vor dem Hintergrund der von der schwarz-gelben Koalition oft beschworenen „bürgerlichen Umgangsformen“, denken sie, dass der Vergleich einer demokratischen und antifaschistischen Partei mit dem Nationalsozialismus zu diesen Umgangsformen gehört.

Mit freundlichen Grüßen,
M. Herwig

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Herwig,

mit der von mir gewählten Begrifflichkeit bin ich über das Ziel hinausgeschossen. Bei der Lektüre des Gesetzentwurfes fiel mir die umfassende Ermächtigung des Ministeriums in Fragen des Mindestlohnes auf, die ich kritisieren wollte. Dies hat sich dann, unzulässigerweise, zu dem von Ihnen zu Recht gerügten Begriff zusammengezogen. Ich ärgere mich selbst darüber umso mehr, als mir natürlich die historischen Bezüge durchaus bekannt sind und nun nicht mehr über das Problem des Mindestlohngesetzes diskutiert wird, sondern über eine belastete Begrifflichkeit..

Dieses gesagt habend will ich Ihre drei Fragen beantworten:

1. Ich anerkenne alle Opfer des Nationalsozialismus, und wir sollten alles tun um eine Wiederholung dieser Form eines menschenverachtenden Regimes in Deutschland zu verhindern.

2. Ich bin natürlich nicht der Meinung dass der Mindestlohngesetzentwurf der SPD in Form und Konsequenzen mit dem Ermächtigungsgesetz vergleichbar ist und bedaure ausdrücklich, dass sich Angehörige dieser Partei durch meine unglückliche Begriffswahl gekränkt fühlen können..

3. Der Vergleich der SPD mit dem Nationalsozialismus lag weder in meiner Absicht noch entspricht dies meinem Denken.

Ich bedaure, durch meine Formulierung Anlass zu Fragen wie den Ihren gegeben zu haben. Und ich hoffe, meine Antwort macht deutlich, dass ich weder die Tradition der SPD, ihre Opfer und ihren Einsatz gegen das Dritte Reich diskreditieren will. Das liegt mir, bei aller tagespolitischer und auch grundsätzlicher Debatte, die wir zu führen haben, fern und entspricht weder meinem Denken noch meinen Grundüberzeugungen. Gleichfalls bitte ich aber auch darum, mich aufgrund einer Formulierung nicht in einen geschichtsphilosophischen Generalverdacht zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Zimmer