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CDU
• 04.06.2012

(...) Da die Veranstalter überdies nicht sich von den gewaltbereiten Demonstranten distanzieren wollten, hatte die Stadt keine andere Wahl als die Veranstaltungen zu verbieten. Es gibt kein grenzenloses Selbstverwirklichungsrecht in der Demonstrationsfreiheit. Das Demonstrationsrecht gefährdet haben die Veranstalter: durch ihr unverantwortliches Konzept und die stillschweigende Hinnahme eines Aufmarsches gewaltbereiter Chaoten. (...)

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CDU
• 30.04.2012

(...) Schließlich: Parteien sind ja nicht nur die organisatorischen Vehikel in einer Demokratie, sondern erheblich mehr. Sie stellen Grundorientierungen dar, die auf bestimmten Menschenbildern beruhen. Das gibt ihrem politischen Wollen Basis und eine Berechenbarkeit. (...)

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CDU
• 12.04.2012

(...) Zunächst einmal zur rechtlichen Lage. Das Vermummungsverbot ist Bestandteil des Versammlungsrechts. Es gilt übrigens nicht absolut; ausgenommen sind etwa Volksfeste (Karneval!), aber auch religiöse Veranstaltungen wie Prozessionen oder Wallfahrten, auch Züge von Hochzeitsgesellschaften. (...)

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