(...) Da die Veranstalter überdies nicht sich von den gewaltbereiten Demonstranten distanzieren wollten, hatte die Stadt keine andere Wahl als die Veranstaltungen zu verbieten. Es gibt kein grenzenloses Selbstverwirklichungsrecht in der Demonstrationsfreiheit. Das Demonstrationsrecht gefährdet haben die Veranstalter: durch ihr unverantwortliches Konzept und die stillschweigende Hinnahme eines Aufmarsches gewaltbereiter Chaoten. (...)
(...) Schließlich: Parteien sind ja nicht nur die organisatorischen Vehikel in einer Demokratie, sondern erheblich mehr. Sie stellen Grundorientierungen dar, die auf bestimmten Menschenbildern beruhen. Das gibt ihrem politischen Wollen Basis und eine Berechenbarkeit. (...)
(...) wenn eine Abstimmung freigegeben ist, heißt das: Die Fraktion verzichtet auf eine interne Meinungsbildung. Nicht mehr, nicht weniger. (...)
(...) ich habe den Eindruck, dass in der Debatte vieles durcheinander geht. Zunächst einmal: jeder Abgeordnete hat das Recht, eine Erklärung zur Aussprache oder zur Abstimmung abzugeben, und zwar unabhängig von seiner Fraktion. (...)
(...) Zunächst einmal zur rechtlichen Lage. Das Vermummungsverbot ist Bestandteil des Versammlungsrechts. Es gilt übrigens nicht absolut; ausgenommen sind etwa Volksfeste (Karneval!), aber auch religiöse Veranstaltungen wie Prozessionen oder Wallfahrten, auch Züge von Hochzeitsgesellschaften. (...)
(...) ich kenne offen gestanden niemanden in meiner Partei, der für eine Abschaffung der Schulpflicht eintritt. Ich tue es auch nicht, was damit zu tun hat, dass ich Ihre Argumente gegen eine Abschaffung (und damit für die Schulpflicht) inhaltlich teile. (...)