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Frage von Jörg J. •

Frage an Matthias Pröfrock von Jörg J. bezüglich Tourismus

Sehr geehrter Hr. Pröfrock,

in der PM des Petitionsauschusses 120/2014, vom 16.07.2014, zum Thema Radfahren im Wald, wird auf die Möglichkeit einzelne Wege nach dem sogenannten Mountainbikehandbuch freizugeben verwiesen. Dieses Vorgehen sei einer allgemeinen Freigabe vorzuziehen.

In Ihrer Funktion als Landtagsabgeordneter des Wahlkreises Waiblingen und Mitglied des Petionsausschusses, würde mich interessieren inwieweit ein Maßnahmenkatalog zur Tourismusförderung im Hochschwarzwald, als Grundlage für die Freigabe von Wegen im Rems-Murr-Kreis darstellen kann.

Der Hochschwarzwald ist vom Tourismus geprägt und es besteht ein nachvollziehbares Interesse, das Angebot an Freizeitgäste auch im Bereich des Radfahrens zu erweitern. Der Rems-Murr-Kreis ist keine ausgeprägte Tourismusregion und hier überwiegt der Anteil an breitensportliche geprägten Freizeitsportler, die unter der Woche ein Feierabendrunde drehen wollen oder am Wochenende in ortnähe eine größere Runde mit der Familie.

Inwiefern können Maßstäbe die für eine Tourismushochburg entwickelt wurden auch hier sinnvoll angewandt werden? Wie können eventuell freizugebende Wege beschildert werden? Woran kann man als Radfahrer im Wald erkenenn, ob die vorgefundene Beschilderung im Sinne der Freigabe eines Weges gültig ist?

Aus Seite 27 des sogenannten Mountainbikehandbuches lese ich folgendes:
Die Vorabprüfung/Voranfrege zur Gehmigung soll als Grobkonzept der neu eingerichteten "Naturpark-Steuerungsgruppe MTB" übergeben.

Wer ist im Rems-Murr-Kreis für die Vorabprüfung/Voranfrage zuständig?

Vielen Dank,

Jörg Jäger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jäger,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Radfahrens auf Waldwegen.
Sie beziehen sich dabei auf eine Petition, die von mehreren Radfahrverbänden beim Landtag eingereicht wurde. Diese ersucht eine Änderung des Landeswaldgesetzes dahingehend, eine Regelung zu streichen, wonach das Fahrradfahren auf Wegen unter zwei Meter Breite verboten ist. Gestrichen werden sollen laut Petenten außerdem entsprechende Bußgeldbestimmungen im Landeswaldgesetz.

Derzeit regelt in Baden-Württemberg der Paragraf 37 des Landeswaldgesetzes das Betreten und Befahren des Waldes. Grundsätzlich ist darin vorgesehen, dass das Radfahren in baden-württembergischen Wäldern auf allen Wegen gestattet ist, die breiter als zwei Meter sind. Eine Regelung, die, anders als in anderen Bundesländern, auch von privaten Waldbesitzern hingenommen werden muss. Auch heute gibt es nach Paragraf 37 Absatz 3 bereits die Möglichkeit das Fahrradfahren auch bei Wegen unter zwei Meter Breite mittels einer Ausnahmegenehmigung zu erlauben. Die Voraussetzung hierfür ist, dass sich alle Beteiligten vor Ort auf eine gemeinsame Lösung verständigen und die örtliche Forstbehörde diese genehmigt. In 17 Stadt- bzw. Landkreisen wurden auf Grundlage dieser Sonderregelung bereits 80 Kilometer speziell ausgewiesene Singletrails für Mountainbiker eröffnet, die schmäler als zwei Meter sind.

Der Petitionsausschuss ist nach eingehender Prüfung, zur Ansicht gelangt, dass das dezentrale Vorgehen bei der Freigabe von Fahrradwegen, die schmäler sind als 2 Meter, auch in Zukunft Anwendung finden soll. Die Kommunen vor Ort sollen entscheiden können, welche Waldwege in welcher Form genutzt werden können. Eine landesweite pauschale Regelung würde die besonderen Umstände und Interessen in einzelnen Kommunen nicht ausreichend berücksichtigen. Die Kommunen verfügen über die notwendige Kenntnis der einzelnen Situation vor Ort und können deshalb gemeinsam mit den unterschiedlichen Interessengruppen entscheiden, welche Nutzung der Waldwege ein gutes Miteinander erreicht und die Unfallgefahr senkt.

Im Rems-Murr-Kreis gibt es Tourismusregionen wie das Remstal, das eine wichtige Naherholungsfunktion im Großraum Stuttgart besitzt und von vielen Tagestouristen besucht wird. Gleichzeitig gibt es Städte und Gemeinden, die weniger touristisch geprägt sind. Auch deshalb macht es Sinn, die Kommunen im Dialog mit den Interessenverbänden selbst entscheiden zu lassen, welche Nutzung der Waldwege die bedarfgerechteste für alle Beteiligten ist und ob es überhaupt Nachfrage einer entsprechenden Radnutzung von Waldwegen in der Kommune gibt.

Bezüglich Ihrer Anmerkung, im Rems-Murr-Kreis seien nur Freizeitsportler und Familien auf dem Rad unterwegs, während im Hochschwarzwald auch Touristen unter den Radfahrern seien, gilt, dass über die Freigabe der Radwege unter 2 Meter Breite unabhängig der Herkunft der Nutzer des Radweges entschieden wird. Es spielt keine Rolle, ob sie nun Touristen oder lokale Feierabendradler sind. Entscheidend sind vielmehr die Eignung des Weges, die Situation vor Ort sowie die Nachfrage einer solchen Freigabe. Beides können, wie bereits erwähnt, die Kommunen vor Ort am Besten einschätzen. Daher sollen sie die Entscheidungshoheit darüber behalten, welche Waldwege in welcher Form genutzt werden könnten.

Das der Schwarzwald-Tourismus GmbH, den beiden Schwarzwald-Naturparks, dem Schwarzwaldverein und ForstBW gemeinsam entwickelte Strategiepapier und das im Februar vorgestellte neue Mountain-Bike-Handbuch halten für die Kommunen, möglicherweise auch für Teile des Rems-Murr-Kreises, wertvolle Tipps bei der Routenplanung sowie bei der von Ihnen angesprochenen Beschilderung bereit. Inwieweit diese vor Ort umgesetzt werden, entscheidet die Kommunen je nach Lage und Situation vor Ort. Wie eine Beschilderung aussehen könnte, können Sie ebenfalls dem Mountain-Bike-Handbuch entnehmen.

Der Petitionsausschuss hat nach eingehender Prüfung entschieden, dass die Kommunen vor Ort weiter darüber entscheiden sollen, welche Wege mit einer Breite unter 2 Meter zur Befahrung mit dem Rad freigegeben werden, weil eine pauschale landesweite Regelung die lokalen Besonderheiten nicht ausreichend berücksichtigt. Der Petitionsausschuss begrüßt jedoch die Initiative des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, lokale Initiativen zur Ausweisung neuer und geeigneter Strecken durch die lokalen Forstbehörden aktiv dort zu unterstützen, wo eine solche Nutzung möglich und gewünscht ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Matthias Pröfrock