Frage an Matthias Pröfrock von Ulrich S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Herr Pröfrock,
Sie schreiben oben zweimal zur Begründung für Ihren Nicht-Rücktritt, dass Sie Ihren Betrugsversuch bereits genügend gebüßt haben: „Diese Fehler (sic!) liegen über vier Jahre zurück und dafür habe ich mit dem Entzug des Doktorgrades büßen müssen.“
Können Sie als Voll-Jurist mir erklären, was am Argument des erwischten Bankräubers falsch ist, der sich gegen eine Strafe wehrt mit dem Hinweis, dass er für seinen gescheiterten Banküberfall mit dem Verzicht auf das erhoffte Geld sowieso schon hat büßen müssen?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich möchte gerne versuchen, es Ihnen zu erläutern: Eine Bank auszurauben ist eine Straftat. Eine Doktorarbeit zu schreiben ist nicht strafbar. Da liegt der Unterschied.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Pröfrock