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Matthias Möhle
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Frage von Rüdiger P. •

Frage an Matthias Möhle von Rüdiger P. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Möhle,

wie stehen Sie zu den gesetzlichen Regelungen betreffs Schadstoffausstoß von PKW, zB Aktuell Feinstaubplakette. Besser- und gutverdienende die aus den verschiedensten Gründen sowieso mit aktuellen Kraftfahrzeugen fahren, dürfen sich überall flexibel und frei, und vor allem zu geringen Unterhaltskosten mit ihren Fahrzeugen bewegen. Schlechter verdienende und Arbeitslose werden in Hannover ausgesperrt, ältere PKWs kosten immensen Unterhalt. Umrüsten ist zum Teil teuer, nicht möglich, oder rechnet sich wegen der zu erwartenden Lebensdauer nur auf den ersten Blick. Öffentliche Verkehrsmittel sind für Familien teurer als ein PKW. Beides im Paket ist nicht finanzierbar, zumal zum Beispiel Schüler der Gymnasialen Oberstufe den vollen überzogenen Preis der Schülermonatskarte aufbringen müssen. Es gibt ein Gleichbehandlungsgesetz. Ist da der aktuelle Stand der Umweltschutzmaßnamen und Regelungen nicht verfassungswidrig?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pakalski,

die Umweltzone wurde in Hannover eingerichtet, nachdem viele Studien in Deutschland durchgeführt und veröffentlicht wurden, in denen Feinstaub als Verursacher von Asthma und Lungenerkrankungen identifiziert worden ist. Dies liegt an den besonders kleinen Teilchen, die in die Lungenbläschen eindringen und so zudem auch noch für Herz- und Kreislauferkrankungen verantwortlich sein können.
Der Feinstaub entsteht durch den Abrieb in Haushalten, im Verkehr und in Industrieprozessen. Besonders in den Städten und Ballungsknotenpunkten werden erhöhte Werte gemessen. Der Grund ist, das hier vor allem die Diesel- und Rußpartikel aus den Verbrennungsprozessen der Fahrzeuge anfallen. Als Umweltzone wird ein, meist im Innenstadtgebiet liegender Raum bezeichnet, indem für bestimmte Fahrzeuge ein Fahrverbot ausgesprochen wird, um die Luftbelastung durch die Emission gesundheitsschädlichen Feinstaubs und Stickoxiden (beides sind Bestandteile von Autoabgasen) zu senken. Die Einrichtung der Umweltzonen basiert auf einer EU-Richtlinie die in Deutsches Recht umgesetzt wurde. Das Gesetz wurde von der Bundesregierung erlassen, die Umsetzung wurde den Ländern und Kommunen überlassen. Jede Kommune oder Stadt kann Ausnahmen von einem Fahrverbot ohne Umwelt-Plakette gestatten. Darüber hinaus wird die Landeshauptstadt auf Antrag nach Einzelfallprüfung weitere Ausnahmegenehmigungen in Fällen erteilen, in denen das Fahrverbot in keinem angemessenen Verhältnis zum wirtschaftlichen Schaden für Kfz-Besitzer steht - und dies großzügig in der Startphase der Regelung.
Von der Umweltzone sind in Hannover nach dem Statistikstand vom 1. Januar 2006 theoretisch rund 15.000 Fahrzeuge älter als 16 Jahre betroffen. Da von ihnen jedoch viele bis Anfang 2008 mit Rußfiltern nachgerüstet (dafür gibt es einen Steuerlass in Höhe von 330 Euro) oder durch Neuwagen ersetzt sind, oder weil sie unter die Ausnahmeregelungen fallen, sind vom Fahrverbot absehbar weniger als 5.000 Fahrzeuge betroffen.
Ich kann an dieser Stelle leider keinen Fall erkennen, der den Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote] unter dem Aspekt der Geeignetheit, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit entgegensteht. Die Verfassungswidrigkeit ist meiner Meinung nach nicht erkennbar, auch kann die Hypothese "armer Mensch-altes Auto" leider nicht als haltbar gelten. Für Schritte in diese Richtung steht jedem Bürger aber die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde zu.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Matthias Möhle