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Matthias Lietz
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Frage von Walter K. •

Frage an Matthias Lietz von Walter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lietz,

als Christ glauben Sie natürlich nicht, dass unser Leben einmal im Wasser entstand, wie das von Wissenschaftlern behauptet wird. Trotzdem erkennen Sie sicher an, dass Wasser ein elementares Grundnahrungsmittel ist. Als ehemaliger Bürgermeister wissen Sie, dass die Wasserversorgung in kommunaler Hand gut aufgehoben und sicher gewährleistet ist. Warum wollen Sie dann ohne Not zusehen, wie die EU der Privatisierung der Wasserversorgung Tür und Tor öffnet? Was versprechen Sie sich von einer solchen Privatisierung für Ihre Wähler, denen Sie ja neben Ihrem eigenen Gewissen verpflichtet sind?
Die Privatisierung wird immer hochgelobt: „Privat kann’s besser als der Staat“. Auf jeden Fall sind auch Ihnen „Erfolgsmodelle“ der Privatisierung bekannt: Bahn, Post und Telekom. Als Kunde stelle ich nur fest: Der Service verschlechtert sich dramatisch und die Preise steigen meistens trotzdem. Im Bereich der Unternehmen werden solche aufgekauft, saniert (sprich massenweise Personal entlassen) und anschließend mit hohem Gewinn wiederverkauft. Bekannt geworden sind auch Privatisierungen von Wohnimmobilien (z.B. Dresden) mit katastrophalen Folgen für die Mieter.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klingner,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich der Konzessions-Richtlinie für die Wasserversorgung. Zunächst einmal kann ich Ihnen mitteilen, dass ich mich persönlich und die gesamte CDU/CSU-Fraktion gegen die Pflicht zur Privatisierung- bzw. Ausschreibung der Wasserversorgung aussprechen. Mit der Vorlage des entsprechenden Richtlinienvorschlages wurden hier seitens der Kommission ganz klar Kompetenzen überschritten, was ich strikt verurteile. Der verantwortliche EU-Kommissar Barnier hat inzwischen eingelenkt.

Wir haben in Deutschland ein System, in welchem die die Kommunen wählen können, welche Organisations- bzw. Rechtsformen sie nutzen wollen, um der Pflichtaufgabe der Wasserversorgung nachzukommen. In mehr als der Hälfte der Fälle wird dies über Dienstleistungskonzessionen durch Dritte sichergestellt und hat sich bewährt.
Die Weitergabe an Dritte meint hier – und das ist ein ganz wesentlicher Punkt, der in der Diskussion leider oft unterschlagen wird – NICHT die Abgabe der Pflichtaufgabe der Wasserversorgung der Bevölkerung durch die öffentliche Hand an Privatunternehmen, sondern die Art der Durchführung und Organisation dieser Pflichtaufgabe. Der Staat stellt weiterhin die Wasserversorgung der Bevölkerung sicher und daran wird auch nichts verändert!

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Lietz