Frage an Matthias Lietz von Florian M.
Sehr geehrter Herr Lietz,
kürzlich stimmten Sie als Verkehrspolitiker für die Anpassung der PKW-Maut. Nun liest man seitdem in den Medien über viele Unstimmigkeiten, gerade mit den an Deutschland angrenzenden Ländern (Klageandrohung Österreichs) und nun auch , dass Rheinland-Pfalz eine Klage gegen die bundeseigene Maut nicht mehr ausschließt. Gibt es eine Chance für Pendler für eine Ausnahmeregelung in den Grenzregionen und wie sieht die aktuelle Lage zwischen Österreich und Deutschland betreffend der PKW-Maut aus ? Gibt es eventuelle Einigungen oder sind Neuregelungen geplant? Wie stehen Sie generell zu der Maut und wieso war sie notwendig?
Sehr geehrter Herr Matzek,
vielen Dank für Ihre Frage vom 22.5.2017 zum Thema Infrastrukturabgabe (sog. PKW-Maut). Ich möchte Ihnen gerne darauf antworten.
Mit der Nutzerfinanzierung der Infrastruktur unseres Landes können wir eine größere Unabhängigkeit von der Haushaltslage des Bundes und mehr Planungssicherheit für die Finanzierung von dringend erforderlichen Verkehrsinfrastrukturinvestitionen erlangen. So schaffen wir eine Finanzierungs¬sicherheit für die Infrastrukturprojekte, die noch realisiert werden sollen. Im Bundesverkehrswege¬plan 2030 gilt das beispielsweise für die B 111 Ortsumfahrung (OU) Wolgast und OU Lühmannsdorf.
Die Infrastrukturabgabe muss daher von allen Haltern von in Deutschland zugelassenen Kfz für ein Jahr ent¬rich¬¬tet werden Um eine Doppel¬belastung beim Übergang zur nutzerbasierten Infrastrukturfinanzierung von in Deutsch¬land Kfz-Kraftfahrzeugsteuerpflich¬tigen Pkw oder Wohn-mobilen zu vermeiden, werden in das Kraft¬fahrzeug¬steuergesetz Steuerent¬lastungs¬¬beträge aufgenommen. Fahrzeuge, die von der Kfz-Steuer befreit sind, wie z.B. Fahrzeuge der Polizei oder Krankentransporte, Elektrofahrzeuge oder Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung, werden grundsätzlich wirkungs¬gleich von der Infrastrukturabgabe befreit.
Bereits 2015 wurden die Bundes- und Landstraßen nach langer Debatte für den Grenzverkehr aus der Infrastrukturabgabe herausgenommen. Nur die Bundesautobahnen werden auf die Nutzerfinanzierung umgestellt. Ganz nach EU-Recht und so, wie es auch unsere Nachbarn beispielsweise in Österreich und Tschechien handhaben. Und auch Brüssel hat durch die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens in der vergangenen Woche bestätigt, dass die Maut ordnungsgemäß und rechtskonform umgesetzt werden kann.
Die Infrastrukturabgabe wird für Halter von im Ausland zugelassenen Kfz wird zudem nicht auf das gesamte Bundesfernstraßennetzes erhoben. Um die 80 Prozent unseres Fernstraßennetzes können nach wie vor kostenfrei genutzt werden. So müssen z.B. unsere Nachbarn nur eine PKW-Maut auf Autobahnen entrichten – nicht aber auf Bundesfernstraßen. Mit der Beschränkung der Infrastrukturabgabepflicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge auf Bundesautobahnen wird den Belangen der Grenzregionen und dem „kleinen Grenzverkehr“ Rechnung getragen. Gerade durch die Konzentration der Infrastrukturabgabe auf die Bundesautobahnen und ausdrücklich nicht für die Benutzung der Bundes¬fernstraßen sollen in der Einführungsphase negative Auswirkun¬gen auf den grenzüberschreitenden Verkehr in Grenzregionen minimiert werden. Wichtig ist nun, dass die Bundesregierung die Entwicklung in den Grenz¬regionen genau beobachten wird und abhängig vom Ergebnis über den Fortbestand der Regelungen entscheidet.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Lietz