Frage an Matthias Lietz von Beate B. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Lietz,
ich meine Projektträger, wie hier auf Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Projektträger
zu finden sind. Sicher sind das nicht alle und bestimmt auch mit unterschiedlichen Aufgaben betreut. Also Projektträger die für die Ministerien arbeiten und von dort oder der Regierung be- zahlt werden
Ist das eine besondere Form von "Outsourcing" oder warum werden solche Projekte an e.V. GmbH und andere vergeben? Mir erschliesst sich das nicht ganz.
Mit freundlichen Grüssen
Beate Beste
Sehr geehrte Frau Beste,
vielen Dank für die Konkretisierung Ihres Anliegens. Laut § 7, Abs. (1) der Bundeshaushaltsordnung sind bei der Aufstellung bzw. Ausführung des Haushaltsplans die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten. Darüber hinaus ist dort festgelegt, dass überprüft werden soll, ob staatliche Aufgaben entstaatlicht werden können. In Abs. (2) heißt dabei weiter: „[…] In geeigneten Fällen ist privaten Anbietern die Möglichkeit zu geben darzulegen, ob und inwieweit sie staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten nicht ebenso gut oder besser erbringen können (Interessenbekundungsverfahren).“
In den von Ihnen angesprochenen Fällen handelt es sich also in der Tat um eine Form von Outsourcing, wo eine bestimmte Aufgabe/wirtschaftliche Tätigkeit nicht direkt durch eine Behörde durchgeführt wird, sondern durch ein Unternehmen auf privatrechtlicher Basis. Dessen Tätigkeit findet selbstverständlich unter staatlicher Aufsicht statt. Ein Beispiel, was fast jeder von uns kennt, sind die technischen Überwachungsvereine (TÜV): Der Staat hat die Aufgabe der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen an privatrechtliche Vereine ausgegliedert, die Vorgaben dazu sind gesetzlich geregelt. Ihre HU-Plakette wird Ihnen also nicht durch eine öffentlich-rechtliche Behörde erteilt, sondern in ihrem Auftrag, durch einen privatrechtlichen Verein. Der Zweck ist hier wie oben genannt: Nach Wirtschaftlichkeitsüberlegungen ist man zu dem Schluss gekommen, dass diese staatliche Aufgabe (Überwachung der technischen Sicherheit von Kfz) privatwirtschaftlich gleich gut oder besser durchgeführt werden kann. Ähnlich verhält es sich dann bei den anderen Projektträgern aus dem Bereich der Forschung.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Lietz