Frage an Matthias Lietz von Sven-Oliver N. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Lietz,
ich bin selbstständiger Tischlermeister und bin etwas verärgert über das Handwerkerrentensicherungsgesetz. Es besagt das jeder selbstständige Handwerker, welcher in der Handwerksrolle A eingetragen ist, mindestens 18 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen muß. Soweit so schlecht. Nun habe ich nicht unbedingt ein Problem damit überhaupt einzuzahlen, denn es ist ja ein solidarisches System. Mein Problem ist, dass andere Selbstständige nicht einzahlen müssen. Freiberufler, Handwerker der Nebenrolle etc. können sich davon befreien. Warum gibt es diese Ungerechtigkeit und warum tut keiner etwas dagegen? Entweder ist es für alle Pflicht oder für niemanden!
Vielen Dank für Ihre Antwort, Bemühungen und Ihre Zeit
Mit freundlichen Grüßen
Sven-Oliver Neick
Sehr geehrter Herr Neick,
vielen Dank für Ihre Frage zum Handwerkerrentenversicherungsgesetz.
Die Mitglieder der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben sich darauf verständigt, Bürgeranfragen aus M-V nach Wahlkreisen zu bearbeiten. Ich habe Ihre Frage daher an meine Kollegin Karin Strenz (Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Wismar-Nordwestmecklenburg-Parchim) weiter geleitet und sie gebeten, sich Ihrem Anliegen anzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Lietz