Matthias Kehr
SPD
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Frage von Harald S. •

Frage an Matthias Kehr von Harald S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Kehr,
Sie befürworten lt. Ihrer letzten Antwort eine Ortsumfahrung für den Ort Etterwinden. Mit Stichtag vom 1.6.14 hatte der gesamte Ort eine Einwohnerzahl von 621 Bürgern. Die umzuverlegende Strecke hat eine Länge von 1,2 km. Die Ortslage Wutha-Farnroda, um welche es hier geht, hat eine Länge von 3,9 km an welcher in der ersten Reihe ca. 1000 Bürger leben und in der zweiten Reihen von weiteren ca. 600 Bürgern. Ähnlich sagt es der Versuch einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde Wutha-Farnroda zu erstellen aus. Dieser wurde von der zuständigen Behörde, noch vor Zulassung des Bürgerbegehrens, in allen Punkten abgelehnt. Die Lärmkarten sind Ihnen als erstem Beigeordneten der Gemeinde bekannt. Die Ablehnung basiert auch auf der Feststellung, daß die B88 von überörtlicher Bedeutung für den Verkehrsfluß im gesamten westlichen Thüringer Wald ist und nicht auf der Innitialisierung des Bürgerbegehrens.
Auch ist Ihnen bekannt, daß die DB Lärmschutzwände in der Gemeinde installiert hat.
Wie können Sie bei solchen Zahlen von einigen wenigen Einwohnern der Gemeinde Wutha-Farnroda reden, die belastet sind? Haben Sie die Einwohner am Schienenstrang zusammengezählt, die nun nicht mehr so stark belastet sind?
Sie haben in der letzten Antwort nicht auf die Frage geantwortet, wie Sie dafür sorgen wollen, den Anwohnern der B88 ein menschenwürdiges Leben zu gewährleisten.
Ich erwarte Ihre Antwort.

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schrumpf,

der Gemeinderat der Gemeinde Wutha-Farnroda hat am 29.03.2011 nachfolgende Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren (ROV) „Neubau der B 19n zwischen Etterwinden und Wutha-Farnroda einschließlich Ortsumgehung Wutha-Farnroda B 88 (VKE 537-1 und 2) mit 16 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.

"Die Gemeinde Wutha-Farnroda lehnt alle 5 Varianten des o. g. ROV ab. Dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr ist dringend anzuraten, die Unterlagen dieses Raumordnungsverfahrens zurückzuziehen, die Verkehrsprognosen in realistischer Art und Weise zu überarbeiten, mögliche raumverträgliche Trassenvarianten bei entsprechendem Nachweis der Notwendigkeit mit den Trägen öffentlicher Belange sowie ortskundigen Vertretern zu diskutieren und das ROV neu zu beantragen.

Alle dargestellten Verkehrskombinationen sind ein irreparabler Eingriff in die Natur, eine Zerschneidung von Landschafts- und Lebensräumen für Mensch und Tier. Durch die Trassenführung der B 19n erfolgt eine Zerstörung von Erholungsräumen, Landschaftsbild, geschützten Biotopen sowie geschützter Flora und Fauna.

Die Planung steht im Widerspruch zu dem Thüringer Landesentwicklungsplan, der den Thüringer Wald mit besonderer Bedeutung für den Tourismus und Erholung kennzeichnet.

Die aktuellen Verkehrszahlen und Entwicklungsprognosen rechtfertigen nicht den massiven Natureingriff. Dieser ist auch nicht wie behauptet durch die erwartete Erhöhung der Verkehrs-qualität sowie eine geringere Reisezeit zu rechtfertigen.

Die erfolgte Gesamtbewertung der fatalen Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und Kultur und sonstige Sachgüter als "günstig" und "weniger günstig" und daraus schlussfolgernd, es sei damit zulässig, ist nicht nachvollziehbar und hält auch keiner Überprüfung nach Rechtmäßigkeit und Einhaltung der Gesetzlichkeiten nach deutschem und EU-Recht stand.

In folgenden Darstellungen erfolgt die Begründung für die Ablehnungen aller vorgestellten Varianten.

§ Der Planung liegen unrealistische Prognosen der Verkehrsentwicklung und der demographischen Entwicklung des Raumes zu Grunde.
Die Planersteller gehen von einem Verkehrsaufkommen auf der neuen B 19 im Jahr 2020 für die Trassenvarianten von 9.000 Kfz/24h - 9.900 Kfz/24h aus.

Tatsächlich wurde an den Zählstellen in Farnroda und "Hohe Sonne" aber rückläufige Verkehrszahlen für die Jahre 2005-2009 wie folgend ermittelt:

Zählstelle Farnroda B 88 2005 8.783 Kfz/24h
2006 8.653 Kfz/24h
2009 8.569 Kfz/24h

der Anteil Schwerlastverkehr verringerte sich von 8,3 % im Jahr 2005 auf 4,4 % im Jahr 2009

Zählstelle "Hohe Sonne" B 19 2005 6.628 Kfz/24h
2006 6.725 Kfz/24h
2007 6.677 Kfz/24h
2008 6.505 Kfz/24h
2009 5.872 Kfz/24h

der Anteil Schwerlastverkehr blieb annähernd gleich.

Betrachtet man im weiteren die rückläufige Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahre 2025 der Bertelsmann-Stiftung von -21,3 % in Ruhla und -22,6 % in Wutha-Farnroda und dazu eine weitere Überalterung der Bevölkerung, muss man unweigerlich, entgegen den Aussagen der Planer, zu dem Ergebnis eines rückläufigen Verkehrsaufkommens kommen.
Durch diese neuen Erkenntnisse muss die Frage nach dem Erfordernis des Neubaus
der B 19/B 88 neu gestellt werden.

Durch die Beibehaltung der Trasse der alten B 19 über die "Hohe Sonne" wird ein Teil des Ziel- und Quellverkehrs nach und aus Eisenach und des Zielverkehres für die "Hohe Sonne", Rennsteig und Drachenschlucht als touristisches Ziel die Prognosezahlen für die B 19n beeinflussen.
Die erwünschte Wirkung einer echten Ortsumgehung von Eisenach wird so verringert. Pendler nutzen nach wie vor, bis auf einige Wintertage, die Verbindung über die "Hohe Sonne". Keiner fährt von Eisenach über Wutha-Farnroda nach Wilhelmstal. Eine Aufteilung der Verkehrsströme, wie beschrieben, wird nicht erfolgen.

Der Verkehr aus dem Raum Meiningen sowie in Richtung Süden und Osten ist durch die neue A 71 an das überregionale Verkehrsnetz angeschlossen. Dies führt zu einer weiteren Entlastung der B 19 im Raum Eisenach.

Die geplante Trassenführung der B 19n bindet im Bereich am Kreisel der "alten A 4" auf die heutige Trasse der B 19. Eine funktionsfähige Verbindung zur Anschlussstelle Eisenach Ost der neuen A 4 existiert nicht. Der Verkehr der B 19, der dann in Richtung Osten geht, wird durch die Ortslage Wutha und Schönau auf der Trasse der jetzigen B 88 und L3007 zur AS Sättelstädt der A 4 fahren. Dadurch entsteht ein ungewolltes zusätzliches Verkehrsaufkommen, verbunden mit einer Mehrbelastung der Ortslagen Wutha, Schönau, Kälberfeld und Sättelstädt.
Vom jetzigen Kreisverkehr "alte A 4" bis zur AS Sättelstädt über AS Eisenach Ost alt, dem Kreisverkehr Hötzelsroda und AS Eisenach Ost neu sind es 17,6 km mit einer Fahrzeit von 15 min.
Dagegen beträgt die Fahrzeit vom Kreisel "alte A 4" durch die Ortslage Wutha und Schönau zur AS Sättelstädt bei einer Streckenlänge von 10,8 km nur 10 min.
Bereits jetzt ist in den Ortslagen Wutha und Schönau ein höheres Verkehrsaufkommen durch die neue AS Sättelstädt zu verzeichnen.

§ Die geplante Trasse der B 19n/B 88 quert, vom vorhandenen Kreisverkehr kommend, die Anlagen der DBAG und Hörsel im Bereich "Rothenhof" durch ein Brückenbauwerk und weiterführender Dammschüttung.
Diese Bauwerke stellen in ihrer Gesamtheit ein Abflusshindernis der Hörsel im Hochwasserfall dar. Die in den Jahren 2003-2004 in Wutha-Farnroda, Bereich Eichrodt, entlang der Hörsel realisierten Hochwasserschutzmaßnahmen würden durch einen möglichen Rückstau in die Ortslage zum Teil wirkungslos.

Ebenfalls werden durch diese Bauwerke wichtige Kaltluftsammelgebiete und Frischluftbahnen im Hörseltal unterbrochen. Die Hörselaue hat neben weiteren im Planungsraum befindlichen Gebieten eine wichtige Funktion zur Frischluftversorgung der Siedlungsräume.
Bei den vergangenen Bauvorhaben u. a. der Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs mit einem Brückenbauwerk im Zuge der B 7 über die Anlagen der DBAG sowie bei der Erschließung des Gewerbegebietes an der B 7 in der Hörselaue wurde seitens der Behörden ein großes Augenmerk auf die Einhaltung dieser Funktionen gelegt.

§ Die Wohn- und Aufenthaltsbereiche der Menschen in Wutha-Farnroda sind durch eine unzureichende Betrachtung der Belange des Lärmschutzes bei allen Varianten massiv betroffen.
Durch die VK 1-3 kommt es zur verstärkten Verlärmung der Ortslagen Wutha, Farnroda und Mosbach. Durch die Doppelbelegung der Trasse mit B 88 und B 19 mit prognostizierten Verkehrsaufkommen von 16.900 Kfz/24h am Eichberg sowie auf dem 49 m hohen Brückenbauwerk über der Mosbacher Straße wird der Effekt noch verstärkt.
Bei der VK 4-5 erfolgt dies besonders im Bereich des Brückenbauwerks über die Waldbadstraße mit einer prognostizierten Verkehrsbelegung von über 9000 Kfz/24h.

Die Ausweisung von Siedlungsräumen in den Planunterlagen als Mischgebiete ist teilweise nicht korrekt. Große Teile sind entsprechend Flächennutzungsplan bzw. B-Plänen als "Allgemeine Wohngebiete" und "Reine Wohngebiete" ausgewiesen. Hierdurch wurden Lärmwerte anders beurteilt und somit falsche Schlussfolgerungen zur Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen gezogen.
Für die Ortslagen in der Gemeinde Wutha-Farnroda (VK1-5) sind keine Lärmschutz-maßnahmen vorgesehen, da rechnerisch die Lärmgrenzwerte eingehalten werden!
Dieser Aussage widersprechen wir ganz entschieden.

Der Ortsteil Mosbach ist frei von jeglicher "Lärmvorbelastung" mit einem hohen Maß an Ruhe, verbunden mit hoher Bedeutung für das Schutzgut Mensch. Auch 45 db in der Nacht empfindet der Ruhe gewohnte Bürger als störende Belästigung.

§ Die Ortsumfahrung der B 88 von Wutha-Farnroda bringt aus unserer Sicht auch Nachteile für Handel und Gewerbe im Ort mit sich. Die Handelseinrichtungen im Zuge der Ruhlaer Str. B 88 leben auch vom Durchgangsverkehr in das Erbstromtal.

§ Die geplanten Dämme, Einschnitte und Brückenbauwerk im Besonderen der Talbrücke Mosbachtal bei der VK 1-3 in einer Länge von
420 m und einer Höhe von 49 m über die Mosbacher Str. Ortsausgang Wutha sowie die Brücke über die Waldbadstraße mit einer Länge bis zu 239,5 m und einer Höhe bis zu 31 m stellen einen massiver Eingriff in das Landschaftsbild und eine gravierende Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner durch Lärm, Staub und Verschattung dar.

§ Alle vorgelegten 5 Variantenkombinationen haben die Folge einer großflächigen Zerstörung von Landschafts- und Naturraum. Bei der Vorzugsvariante VK 4 beträfe das eine Fläche von 52 ha, davon eine Zerstörung von Wald in Höhe von 23 ha. Bei den VK 1-3 und VK5 sind es Flächen zwischen 40-50 ha mit einem Waldanteil zwischen 14,2-24 ha. Die Folge ist die unwiederbringliche Zerstörung und Vernichtung von Naturraum, Landschaftsraum, Landschaftsbild und Flora und Fauna.

Auch durch das Bauvorhaben an sich geht eine Zerstörung von Natur durch das Anlegen von Baustraßen sowie die Erschütterungen beim Tunnelbau aus. Diese Eingriffe wurden nicht dargestellt. Es ist zu erwarten, dass sich besonders durch den Tunnelbau geologische Verhältnisse ändern, die in dieser Planungsphase noch keine Berücksichtigung fanden.

Wir verweisen auf den Thüringer Landesentwicklungsplan, welcher den Thüringer Wald als Raum mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung darstellt. Diesem wird bei der Trassenplanung kaum Rechnung getragen. Der betrachtete Raum mit den dort vorhandenen großen weitgehenden unzerschnittenen Bereichen, stellt einen noch weitgehenden intakten naturnahen Biotopverbund dar.

§ Durch alle Verkehrskombinationen werden im hohen Maße Flächen verbraucht, die Landschaft zerschnitten, Biotope zerstört bzw. negativ beeinflusst. Durch die VK 4 erfolgt besonders die Verlärmung der westlichen Ortslage Mosbach mit dem Waldschwimmbad, dies einhergehend mit der Beeinträchtigung dieses Naherholungsraumes für Erholungssuchende aus nah und fern.

Dies hat den Rückgang des Tourismus im Gemeindegebiet zur Folge. Hiermit verbunden sind Einnahmeverluste in der Gastronomie und Beherbergung. Einnahmeverluste der Gemeinde im Schwimmbad Mosbach, welches durch seine reizvolle Lage weit über die Grenzen von Wutha-Farnroda beliebt ist, sind zu erwarten.
Die angedachte Anerkennung des OT Mosbach als Luftkurort ist damit aussichtslos.
Die Sichtachsen in den Thüringer Wald, zu den Ortslagen und Naturdenkmäler gehen verloren.

§ Alle Varianten haben die Zerschneidung von Jagdgebieten mit zum Teil Restflächen von einer Breite zwischen 50-250m zur Folge. Diese Flächen sind nicht mehr bejagbar und können somit nicht mehr verpachtet werden.
Einnahmeverluste aus der aufwendigeren Bewirtschaftung des Waldes sowie dem Flächenverbrauch im Waldbereich für die Gemeinde sowie private Waldeigentümer und Waldgenossenschaft sind zu erwarten.

§ Durch alle Varianten erfolgen Unterbrechungen von Wegebeziehungen für Land- und Forstwirtschaft, Wanderer und überregionale Fahrradwege. Es ist aus den Planungsunterlagen nicht ersichtlich, wie die Fortführung dieser vorhandenen Wegebeziehungen erfolgen soll. Durch eine Zerschneidung der vorhandenen Wegebeziehungen ist eine Bewirtschaftung der Flächen unmöglich.

Im zurückliegenden Flurbereinigungsverfahren Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs im Zuge der B7 in Wutha, welches kurz vor dem Abschluss steht, wurden Flächen zwischen Wutha und Eisenach neu geordnet und Feldwege neu gebaut.
Diese Flächen werden teilweise von der neuen Trasse beansprucht, ausgebaute Wege, mit Kostenbeteiligung der Flächennutzer, werden zerstört und unterbrochen.

Solch einer Verfahrensweise kann unsererseits nicht zugestimmt werden.

§ Es wurden in den Ausführungen keine ausreichenden Angaben zu Ausgleichsmaß-nahmen für die versiegelten Flächen und Natureingriffe getroffen. Das Gleiche betrifft fehlende Angaben zu dem Massenausgleich der Erdstoffüberschüsse von bis zu 660.000 m³.

§ Bei den dargestellten VK entsteht ein geplanter Zuwachs an Bundesstraße von bis zu 17,655 km. Es ist festzustellen, dass der Bund heute bereits aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, seine Bundesstraßen in einem vernünftigen Maße zu unterhalten.
Die hohen Baukosten von 100 Mio. € für die Vorzugsvariante 4 und bis zu 137,6 Mio. € für die VK 2 rechtfertigen nicht den Aufwand zum Nutzen. Die Folgekosten für die Unterhaltung der Neubaustrecke mit den Ingenieurbauwerken wie Brücken und Tunneln und wurden nicht dargestellt. Ebenso sind die Kosten der Tunnelwehren nicht dargestellt, die umliegenden freiwilligen Feuerwehren sind dazu nicht im Stande, dies im Havarie Fall abzusichern.

All diese genannten Argumente lassen in der Betrachtung der einzelnen Verkehrskombinationen des ROV als Ergebnis nur eine ablehnende Haltung zu. Wir haben für die nachfolgenden Generationen die Verpflichtung, den Landschafts- und Naturraum vor Zerstörung zu schützen und für deren Erhalt einzustehen.“

Auch mit nunmehr laufendem neuem Raumordnungsverfahren zur B 19n hat sich gerade im Hinblick auf die geplante Ortsumgehung der B 88 in der Ortslage Wutha-Farnroda nichts an der o.g. Argumentation geändert. Der Fraktionsvorsitzende der CDU im Gemeinderat gab bei Beschlußfassung am 29.11.2011 noch zu Protokoll: "Herr Schieck verstehe, dass die Stadt- und Gemeinderäte der vom Bauvorhaben betroffenen Kommunen so entscheiden, wie es ihren Bürgern recht ist. Er betonte aber auch noch einmal, dass in einer Demokratie, die wir in Deutschland bereits über 20 Jahre haben, den Bürgern abverlangt werde, auch andere Meinungen anzuhören und zu akzeptieren.
Der Stellungnahme der Gemeinde könne er bedingungslos zustimmen. Auch die Meinungen in den Ausschüssen über die Fraktionen hinaus sind klar und deutlich, um zu sagen: „Wir wollen diese Baumaßnahme nicht!“.

Obwohl sich gerade im Hinblick auf die vorgesehene Ortsumfahrung B 88 argumetativ nichts geändert hat, waren Herr Schick (CDU) und eine Mehrheit der Gemeinderäte 3 Jahre später vollständig anderer Meinung. Das traf auf das Unverständnis vieler Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wutha-Farnroda und führte nun zu dem durchzuführenden Bürgerentscheid.
Noch ein Wort zur Ortsumfahrung Etterwinden. In Etterwinden gibt es, unabhängig von der in der Ortslage höheren Lärmbelastung, einen sehr gefährlichen Straßenverlauf mit einer extrem engen Kurve uns sehr enger Straße. Hier trägt die Ortsumfahrung auch in erheblichem Maße der Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Kehr