Frage an Matthias Kehr von Eberhard W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kehr,
zu Ihrer Antwort vom 19.8.2014 auf die Fargen von H.Schrumpf bitte ich Sie um einige Erläuterungen.
1. im Lärmaktionsplan der Gemeinde Wutha-Farnroda wird nachgewiesen, dass mehr als 1.000 Bürger
durch eine Ortsumgehung erheblich entlastet werden. Keine andere Maßnahme hat vergleichbare Wirkung.
Wie kommen Sie zu der Feststellung, dass nur wenige Bürger durch eine OU entlastet werden?
2. Sie stellen fest, dass die Belastung auf andere Menschen verlagert werden. Können Sie mir diese
Einwohner benennen, wieviele Menschen sind nach Ihrer Feststellung davon betroffen?
3. In den Stellungnahmen des Landratsamts und des Straßenverkehrsamts zum Lärmaktionsplan werden
sämtliche denkbare Maßnahmen zum Lärmschutz aus verkehrspolitischen Gründen abgelehnt.
Eine OU für Wutha-Farnroda wird befürwortet.
Wie wollen Sie die Maßnahmen trotzdem durchsetzen?
Gern erwarte ich Ihre Antwot.
Sehr geehrter Herr Weisheit,
Ich stimme Ihnen zu, dass wir gemeinsam eine schnelle Entlastung der von Verkehrslärm Betroffenen Anwohner der B 88 und L 3007 in der Ortslage Wutha-Farnroda erreichen müssen. Dies ist mit Lärmschutzmassnahmen in den am stärksten betroffenen Bereichen auch möglich. Das Problem ist derzeit, dass mit einer Nachmeldung der Ortsumgehung B 88 Wutha-Farnroda zum Bundesverkehrswegeplan, der Freistaat Thüringen aus der Pflicht genommen wird, kurzfristig passive Lärmschutzmassnahmen zu fördern. Was die Ortsumgehung Wutha-Farnroda an sich angeht habe ich meine persönliche Haltung bereits deutlich gemacht. Die Verkehrsentlastung wird mit einer Ortsumgehung B88 in Wutha-Farnroda eher gering sein. Diese Ortsumgehung wuerde lediglich den Verkehr von und nach Seebach, bzw. Ruhla aufnehmen. Zudem würden Anwohner zusätzlich belastet, die dann plötzlich nicht nur vor, sondern auch hinter der Haustür eine weitere Straße hätten. Der Verkehr in Richtung Saettelstädt bliebe von dieser Baumaßnahme völlig unberührt. Zudem muss man nach heutigem Stand davon ausgehen, dass der Planungszeitraum (Aussage MdB Hirte, CDU) 25 Jahre betragen wuerde. Ob sich diese Ortsumgehung dann aufgrund technischer und demografischen Entwicklungen überhaupt noch umsetzen lässt erscheint zumindest fraglich. Auch stehen die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen. Mir erscheint daher die kurzfristige Problembewältigung, mit geeigneten Lärmschutzmassnahmen, die von ihnen leider kategorisch abgelehnt werden, der zielführende Weg. Bedenken sollten wir zudem, dass die Umverlegung der B 88 auf Jahrzehnte das Orts- und Landschaftsbild unserer Gemeinde nachhaltig verändert. Im übrigen vertraue ich auf die Weisheit der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, die beim Bürgerentscheid am 14. September diesen Jahres, in freier Selbstbestimmung, diese, für die Gemeinde so wichtige Frage entscheiden werden.
Matthias Kehr