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Matthias Hey
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Frage von Detlef B. •

Frage an Matthias Hey von Detlef B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Hey,

nachdem ich auf folgende Frage von bisherigen Landtagsabgeordneten keine Antwort erhalten habe, stelle ich diese Ihnen. Es geht um Finanzen, die die Abgeordneten selbst betreffen. Wie kann es sein, dass sich die Landtagsabgeordneten in Thüringen sich in einer Wirtschafts-u. Finanzkrise íhre Diäten rückwirkend zum 1.11.08 erhöht haben und auch noch keine Regelung ihrer Altersbezüge in der letzten Legistlatur in Angriff genommen haben? Ich möchte eine klare Position Ihrerseits zu diesen Themen, denn wenn Sie in den Landtag gewählt werden, dann wird dieses Thema von Ihrer Basis sicher auf die Agenda gesetzt werden.

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Guten Tag, Herr Brühl,

und besten Dank für Ihre Anfrage! Gleich zur Sache und ganz konkret:

Die Erhöhung der Bezüge ist nach dem Thüringer Abgeordnetengesetz an die durchschnittliche Einkommensentwicklung in Thüringen gekoppelt. Die Veränderung der Aufwandentschädigung bemisst sich nach der Preisentwicklung im Land. Somit wird sie um 2,1 Prozent erhöht.

Im vergangenen Jahr war das Grundeinkommen der Abgeordneten um 1,2 Prozent und die Aufwandsentschädigung um 2,5 Prozent gestiegen.

Diätenerhöhungen sind (und waren stets) heiß umstritten. Wenn tariflich gebundene Berufsgruppen hierzulande Lohnerhöhungen erhalten, weshalb nicht auch Abgeordnete? So fragen die Einen.

In Zeiten von Hartz IV sind solche Erhöhungen gar nicht vermittelbar! So schimpfen die Anderen.

Persönlich halte ich eine Kopplung an die Einkommensentwicklung, quasi also ein Automatismus, in der jetzt gehandhabten Form in der Tat für diskussionswürdig. Denn: Dieser Automatismus profitiert als eine Art Querschnittsermittlung vom Steigen ALLER Einkommen im Lande, dabei weiß jedoch jedes Kind, daß nicht ALLE in diesem Lande wirklich jedes Jahr auch mehr Geld bekommen (es gibt Tarifverträge mit Laufzeiten von mehreren Jahren, und erst dann steigen die Gehälter).

Deshalb plädiere auch ich für eine Reformierung dieser jetzt bestehenden Regelung. Entweder koppelt man die Diäten an EINE tariflich bzw. gesetzlich gebundene Berufsgruppe im Lande (warum nicht an den öffentlichen Dienst, das wäre doch denkbar!), oder man erhöht die Diäten nur EINMAL in einer Legislatur, das sind fünf Jahre (eine Kindergärtnerin oder ein Busfahrer muß mitunter ebenso lange auf Gehaltserhöhungen warten!).

Noch ein wenig bunter wird es bei den Altersbezügen.

Der Bund der Steuerzahler hat einmal folgendes errechnet:

Um einen vergleichbaren Höchstanspruch wie die Thüringer Abgeordneten zu erhalten (75% der Grundentschädigung nach nur 23 Jahren Parlamentszugehörigkeit) müsste ein Arbeitnehmer über 78 Jahre lang den Höchstbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Klasse, was?

Hier muss ebenso schleunigst etwas geschehen, ich halte eine wesentlich niedriger angesetzte Bemessungsgrundlage für mehr als gerecht.

Die vorgenannten Probleme werde ich im Falle eines Einzugs in den Landtag natürlich nicht alleine regeln können, aber über Änderungen muss hier diskutiert werden, und auf diese Diskussion bin ich jetzt schon gespannt...

Nochmals aber Danke für die Anfrage, ich werde das Problem mit Sicherheit zur Sprache bringen, wobei freilich gilt:

Immer Schritt für Schritt denken, denn erst heißt es, die Wahl zu gewinnen!

Beste Grüße sendet Ihnen

Matthias Hey

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