Frage an Matthias Fischbach von Ralph L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Fischbach
durch die Aufblähung des Bayerischen Landtages mit 24 zusätzlichen Abgeordneten und zwei Fraktionen mehr im Landtag wird dieser für den Steuerzahler um 10 Millionen EUR teurer. In der Verwaltung muss man Stellen- und Kostenmehrungen immer gut begründen, um sie beim Haushaltsgesetzgeber durchzubekommen.
Wie rechtfertigen Sie die Mehrkosten durch die Aufblähung des Landtages?
Welcher Mehrwert ergibt sich für den Steuerzahler?
Sind Sie gewillt, die Zahl der Abgeordneten wieder auf 180 zu reduzieren u.a. durch eine Wahlrechtsänderung?
Sehr geehrter Herr L.,
die Erhöhung der Zahl der Abgeordneten des Bayerischen Landtags geht auf das in der Verfassung des Freistaats festgeschriebene Wahlrecht zurück.Wir sind uns der entstehenden Mehrkosten durch eine Erhöhung der Zahl der Abgeordneten bewusst, allerdings erfolgt diese dem Zweck der bestmöglichen Repräsentation der Wählerinnen und Wähler.
Zum Einen kommen die Überhangmandate dadurch Zustande, dass jeder Stimmkreis zumindest durch den Bewerber mit den meisten Erststimmen vertreten werden soll und zum Anderen sind die Ausgleichsmandate dazu da, dabei aber das Stärkeverhältnis der Parteien entsprechend der abgegebenen Gesamtstimmen proportional zu halten. Die einzig geeignete
Wahlrechtsänderung, die ich grundsätzlich hierzu als fair ansehen würde,wäre eine Vergrößerung der einzelnen Stimmkreise und damit verbunden eine Reduzierung der Direktmandate. Allerdings ergibt sich durch die Zahl von 25 Überhang- und Ausgleichmandaten bei 205 Abgeordneten noch kein dringender Handlungsbedarf beim Wahlrecht. Aktuell haben wir einfach eine vorübergehende Extremsituation. Viele ihrer Überhangmandate konnte die CSU diesmal knapp erringen. Ich gehe davon aus, dass es bei
der nächsten Wahl deutlich weniger sein werden.
Außerdem gibt es nicht nur Nachteile durch einen leicht vergrößerten Landtag - schließlich ist dieser ein Arbeitsparlament. Die Arbeit findet nicht primär im Sitzungssaal, sondern vielmehr in den Ausschüssen und in den Büros der Abgeordneten statt. Mit mehr Abgeordneten kann also mehr parlamentarische Arbeit im Sinne der Bürger geleistet werden. In dieser Legislaturperiode wurde beispielsweise ein zusätzlicher Ausschuss zum
derzeit drängenden Themenkomplex Wohnen, Bau und Verkehr eingerichtet. Die von Ihnen angesprochene größere Anzahl an Fraktionen sorgt zudem dafür, dass ein breiteres Meinungsspektrum im Landtag repräsentiert wird. Die politischen Positionen der Bürger werden somit akkurater im Parlament abgebildet.
Aufgrund der oben genannten Punkte bin ich nicht gewillt eine Änderung der bayerischen Verfassung zur Wahlrechtsänderung anzustoßen.
Was ich allerdings ablehne ist die starke Erhöhung der Fraktionsfinanzierung, die die anderen Parteien im Landtag gerade auf den Weg bringen möchten. Denn ich gebe Ihnen durchaus Recht, der Umgang mit Steuergeld muss gut begründet sein.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Fischbach