Sehr geehrter Herr MdEP Matthias Ecke SPD, wie ist Ihre Meinung zu live Übertragungen von Gerichtsverfahren im Fernsehen? Sind Sie dafür oder dagegen?
Sehr geehrter Herr Ecke,
bei der Frage *Sollten Gerichtsverfahren live im Fernsehen übertragen werden oder nicht?* scheiden sich ganz sicher die Geister. Ein SPD-Bundesjustizminister hat diesbezüglich schon einmal einen Vorstoß gewagt, ist aber damit gescheitert.
In vielen Ländern von Europa und dem Rest der Welt ist es erlaubt. In Deutschland ist es verboten.
Was sagen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Erhard J.
Die Medienpräsenz von Gerichtsverfahren wurde durch das Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren – EMöGG vom 08.10.2017 verändert. Damit wurde das Verbot von Fernseh- und Rundfunkaufnahmen in Gerichtssälen abgelöst.
Diese Erweiterung halte ich für ausreichend.
Die Medienpräsenz von Gerichtsverfahren wurde durch das Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren – EMöGG vom 08.10.2017 verändert. Damit wurde das Verbot von Fernseh- und Rundfunkaufnahmen in Gerichtssälen abgelöst. Diese Erweiterung halte ich für ausreichend.