Frage an Matthias Brauner von Jörg K. bezüglich Verkehr
Für meine Entscheidungsfindung zur Abgeordnetenhauswahl würden mich die Antworten auf folgende Fragen Interessieren:
1.)In Berlin laufen mehrere Volksbegehren.
Was halten sie persönlich von dieser Möglichkeit der Einflussnahme auf die Politik?
2.) Als Unterstützer des Volksbegehrens“ Rettet unsere S-Bahn- Stoppt Privatisierung & Ausplünderung“ Interessiert mich zunächst ihre Meinung zu diesen Inhaltlichen Zielen diese Begehrens:
-Offenlegung aller Verträge.
- 100 %S- Bahn Betrieb aus einer Hand. Ein Integrierter Betrieb aus einer Hand. Keine( Teil) Ausschreibung. Keiner Zerschlagung auch nicht durch Kommunalisierung.
- S-Bahn Betrieb ist öffentliche Daseinsvorsorge und kann nicht Gewinnorientiert betrieben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Kronberg
Sehr geehrter Herr Kronberg,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich halte Volksentscheide, unter gewissen Bedingungen, für eine Bereicherung des demokratischen Prozesses. Sie fördern die Beteiligung der Bürger an eben diesem.
In diesem konkreten Fall unterstütze ich persönlich zwar das Anliegen, die Verträge zwischen Senat und der Deutschen Bahn offenzulegen, aber die Ablehnung der Ausschreibung lässt sich nicht umsetzen. Das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Vergabe von Nahverkehrsdienstleistungen hat ergeben, dass S-Bahnleistungen grundsätzlich ausgeschrieben werden müssen. Dies gilt auch und gerade für die Berliner S-Bahn.
Damit stellt dieser Richterspruch die Weichen für die Vergabe des Berliner S-Bahnverkehrs ab dem Jahr 2017 neu. Alle bisherigen Überlegungen des Senats zur Zukunft des S-Bahnverkehrs in der Hauptstadt sind demnach Makulatur. Selbst die Option einer Direktvergabe des Betriebes an die BVG oder die Gründung eines eigenen S-Bahnunternehmens sind rein aus finanzpolitischen Gründen realitätsfremd.
Es muss daher schnellstmöglich eine Ausschreibung des gesamten S-Bahnnetzes - und nicht nur von Teilen - vorbereitet werden, damit schnellstmöglich Klarheit über sämtliche Anforderungen für die zukünftigen Bewerber bzw. Betreiber besteht. In diesem Zusammenhang ist auch sicherzustellen, dass das Berliner S-Bahnnetz in seiner Einheit bewahrt wird.
Die Überlegungen des Senats, wonach der Betrieb der S-Bahn in die Regie der BVG überführt werden soll, sind falsch und entbehren jeglicher solider Grundlage. Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass derzeit weder die technischen Probleme bei der S-Bahn gelöst sind, noch die wirtschaftliche Basis der BVG verbessert werden konnte, verbieten sich solche Überlegungen. Die Annahme, dass eine Fusion beider Nahverkehrsunternehmen für alle Beteiligten zu einem Gewinn bringenden Unterfangen würde, ist vollkommen absurd. Die Fusion aus zwei Kranken macht noch keinen Gesunden.
Die BVG schreibt in ihrem operativen Geschäft leider immer noch rote Zahlen. Die kurzfristige Schuldensenkung war lediglich den Veräußerungsgeschäften im Zusammenhang mit Liegenschaften zuzuschreiben. Dieser Effekt war einmalig und ist längst wieder verpufft. Hinzu kommt, dass auch bei der S-Bahn ein riesiger Investitionsbedarf besteht, den die BVG derzeit nicht leisten könnte.
Die CDU-Fraktion spricht sich daher für die Beibehaltung der beiden großen Nahverkehrsdienstleister in Berlin aus. Gerade in der Unabhängigkeit beider komplexer Verkehrssysteme liegt ein großer Vorteil, der gerade in Zeiten von Arbeitskampfmaßnahmen oder technischen Problemen bei einem Unternehmen deutlich wird, weil das jeweils andere Unternehmen immer noch in der Lage ist, zumindest ein Mindestmaß an Verkehrsleistung anzubieten.
Wer in Zukunft den Betrieb der Berliner S-Bahn übernehmen wird, wird das Ergebnis der Ausschreibung ermitteln. Das kann wiederum die DB AG mit ihrer Tochter der S-Bahn Berlin GmbH sein, aber auch ein mögliches Konsortium von privaten Betreibern ist denkbar.
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage zufriedenstellend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Brauner