
(...) Bei Einführung auch einer nur kurzen Vorratsdatenspeicherung muss man sehr genau abwägen zwischen den notwendigen Sicherheitsinteressen des Staates und den Freiheitsinteressen der Einzelnen. Die von Bundesjustizminister Maas vorgelegten Leitlinien sind eine gute Grundlage für eine breite Debatte in der Öffentlichkeit und in der parlamentarischen Arbeit. (...)