
(...) Das Gerichtskostengesetz ermöglicht es den Ländern, über das Bundesrecht hinausgehende Befreiungen vorzusehen. Dies hat zur Folge, dass die Gerichtsgebührenbefreiung uneinheitlich in den Ländern geregelt ist. Die Länder sind im Prinzip diejenigen, die die Gerichtskosten tragen. (...)