Frage an Matthias Bartke von Philipp G.
Sehr geehrter Herr Dr. Bartke,
über die Seite "Abgeordnetenwatch" habe ich erfahren, dass Sie gegen den Gesetzesentwurf zum Verbot des Fracking Verfahrens gestimmt haben.
In erster Linie bin ich entsetzt über das Ergebnis der Abstimmung, habe jedoch gelernt, dass es interessant ist, die Hintergründe der Dinge zu beleuchten. Um dies zu tun, möchte ich Sie mit dieser Email fragen, was Sie dazu bewogen hat, dem Gesetzesentwurf zum Verbot für Fracking nicht zuzustimmen. Die Riskien für Gesundheit um Umwelt, die dieses Verfahren birgt, sind breit diskutiert worden und dürften meiner Meinung nach klar sein. Vorteilhaft ist dieses Verfahren der Rohstoffgewinnung, wenn man sich unabhängig von Exporten machen möchte - was, meiner Meinung nach angesichts der in Deutschland förderbaren Menge im Verhältnis zum Verbrauch zu keiner Unabhängigkeit führen kann. Also bleibt für mich unterm Strich eher Unverständnis bezüglich Ihrer Abstimmung und daher möchte ich, um Ihre Beweggründe verstehen zu können, Sie bitten, mir diese kurz zu erläutern.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Philipp Gujer
Sehr geehrter Herr Gujer,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich freue mich sehr, dass Sie sich Mühe geben, hinter das Abstimmungsverhalten von uns Abgeordneten zu schauen. Das öffnet Sie für einen Dialog, an dem ich großes Interesse habe. Sie haben mich gebeten, die Beweggründe für meine Stimmenabgabe zu erläutern. Herr Rinas hat hier auf abgeordnetenwatch dasselbe Anliegen formuliert. Ich hoffe, Sie haben Verständnis dafür, dass ich Ihnen daher eine wortgleiche Antwort sende.
Zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass ich in der letzten Woche nicht für Fracking gestimmt habe. Stattdessen habe ich aus guten Gründen gegen den Gesetzentwurf der Grünen und den Antrag der Linken gestimmt. Das ist keinesfalls gleichzusetzen.
Gegen einen Antrag zu stimmen, der „Verbot von Fracking“ heißt, bedeutet nicht automatisch gegen ein Verbot von Fracking zu sein. Nach dieser Logik wäre die Linke ja beispielsweise auch gegen den Mindestlohn, da sie gegen unser Gesetz zur Einführung eines Mindestlohns gestimmt hat. Mit Nein abzustimmen bedeutet vor allem, dass man mit dem vorliegenden Antrag nicht einverstanden ist. So ging es mir in der letzten Woche mit den Oppositionsanträgen.
Die Grünen und die Linken haben Anträge eingebracht, die wichtige Probleme überhaupt nicht thematisiert haben:
- Wie gehen wir mit Lagerstättenwasserverpressung um?
- Gibt es eine Beweislastumkehr bei Erdbeben?
- Warum soll es keine Änderungen im Wasserhaushalts- und Bundesnaturschutzrecht geben?
Das Regelungspaket der Großen Koalition hingegen sieht dazu notwendige Vorschriften vor. Der Gesetzentwurf stellt außerdem rechtssicher klar, dass unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken derzeit nicht verantwortbar ist. Aus diesem Grund ist es für mich besonders wichtig, dass wir das Regelungspaket mit den bereits verhandelten Verbesserungen zügig umsetzen. Ich erwarte von unserem Koalitionspartner, an dieser Stelle nicht länger zu blockieren. Das habe ich auch in meiner Persönlichen Erklärung zum Ausdruck gebracht, die ich zu der Abstimmung abgegeben habe. Für mich ist elementar, dass der Schutz der Umwelt, der Gesundheit und des Trinkwassers absoluten Vorrang erhält.
Grüne und Linke haben Ihre Anträge für die Tagesordnung im Plenum übrigens bewusst so aufgesetzt, dass sie nicht debattiert werden konnten. Damit war klar, dass es ihnen nicht um die Regelung des Frackings, sondern allein um ein politisches Spielchen ging. Das wird den Herausforderungen des Themas nicht gerecht.
Wir haben uns die Abstimmung in der SPD-Fraktion wirklich nicht einfach gemacht, da uns eine klare Regelung des Fracking und Rechtssicherheit ungemein wichtig sind. Wir haben daher durchgesetzt, dass Lars Klingbeil immerhin seine Persönliche Erklärung im Plenum vorlesen durfte. Lars Klingbeil kommt aus dem sehr betroffenen Landkreis Rotenburg an der Wümme und hat in seiner Erklärung die Position der Sozialdemokraten insgesamt gut deutlich gemacht: http://dbtg.tv/fvid/6791901 . Ich bitte Sie, sich diese Rede einmal anzuhören und Ihr Urteil erst dann zu fällen, wenn das Gesetz am Ende vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke