Frage an Matthias Bartke von Ines A. bezüglich Innere Sicherheit
Warum wurde das Gestzt für öffentliche W-lan Hotspots erst hetzt geändert
Sehr geehrte Frau Achouri,
vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihre Frage zur Änderung des Telemediengesetzes.
Über WLAN-Internetzugänge (Hotspots) besteht für jeden die Möglichkeit, mobil und unkompliziert schnelles Internet zu nutzen. Deutschland liegt jedoch bei der Verbreitung von WLAN-Hotspots im internationalen Vergleich nur im Mittelfeld. Ursache dafür war vor allem die bislang geltende unklare Rechtslage, durch die potenzielle Anbieter von WLAN-Hotspots aufgrund von Haftungsrisiken – insbesondere das Abmahnrisiko – verunsichert waren.
Und das genau wollten wir ändern. Freies WLAN ist Teil einer modernen digitalen Infrastruktur und bietet enorme Innovationschancen. Deshalb haben wir in unserem Koalitionsvertrag festgelegt, dass Anbieter von WLAN-Hotspots nicht mehr für Rechtsverstöße Anderer haftbar gemacht werden sollen.
Mit der Änderung des Telemediengesetzes haben wir diese wichtige Vereinbarung umgesetzt. Die Haftung der WLAN-Anbieter für Rechtsverletzungen Dritter fällt weg. So ist uns gelungen, einen großen Schritt nach vorne zu gehen. WLAN-Anbieter müssen künftig keine unberechtigten kostenpflichtigen Abmahnkosten mehr fürchten. Dadurch verschaffen wir die nötige Rechtssicherheit in Haftungsfragen und fördern den flächendeckenden Ausbau offener Netze.
Während der Beratungen über den Gesetzentwurf, den Bundeswirtschaftsminister Gabriel auf den Weg gebracht hat, war allerdings besonders zu beachten, dass mit Hilfe des Internets leichter und in größerem Umfang Urheberrechte verletzt werden könnten. Man kann aber nicht den Schutz von WLAN-Anbietern über den Schutz des geistigen Eigentums stellen. Eine gerichtliche Durchsetzung von Urheberrechten soll daher weiterhin möglich sein.
Solche Interessenabwägungen sind aber nicht selten zeitaufwändig. In der Koalition haben wir lange, vielleicht auch zu lange über dieses Thema diskutiert. Wir, die SPD, hätten dieses Änderungsgesetz gerne schon viel früher abgeschlossen. Nach intensiven Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner CDU/CSU haben wir aber dafür gesorgt, dass deutlich mehr freies WLAN im öffentlichen Raum, in Cafés, Bibliotheken, Kaufhäusern, Schulen, aber auch im privaten Umfeld ermöglicht wird.
Nun ist es klar: Der Weg für mehr offenes WLAN ist endlich frei!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Bartke, MdB