
Wer in seinem Heimatland verfolgt wird oder vor Gewalt und Krieg fliehen muss, sollte bei uns die Chance auf Schutz bekommen. Das sieht unsere Verfassung so vor. Wenn diese Gründe aber nicht vorliegen, müssen abgelehnte Asylbewerber auch wieder in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden können.