Frage an Matthi Bolte von Reinhard G. bezüglich Innere Angelegenheiten
Sehr geehrter Herr Bolte,
nächsten Mittwoch will sich die Ministerkonferenz unter Leitung von Frau Merkel treffen, und könnte sehr weitreichende Dinge beschließen. In welcher Form sind die Parlamente auf Bundes- und Länderebene bei den Beschlüssen oder der Erstellung der Beschlussvorlagen beteiligt? Stimmt es, dass in einer Beschlussvorlage steht, dass alle Menschen mit Erkältungs-Symptomen in Quarantäne gehen sollen? Werden alle Beschlussvorlagen vorher öffentlich gemacht?
Das Infektionsschutzgesetz, bei dem in dieser Woche im Bundestag über Änderungen debattiert wird, greift tief in die Rechte der Bevölkerung ein. Zudem kann es zu Auswirkungen auf die Wirtschaft kommen, die nicht gleich abzusehen sind. Wie ist hier der notwendige vollständige Parlamentsvorbehalt auf Bundes- und Länderebene gesichert?
Sollten die Parlamente nicht auch über die finanzielle Förderung von dauerhaft wirksamen technischen Maßnahmen nachdenken und diese beschließen? Dabei denke ich zum Beispiel an Luftfilter (insbesondere für Schulen), sowie die Desinfektion mit UV-Licht. Hierbei gibt es verschiedene technische Anwendungen. So etwas wäre dauerhaft wirksam und kostengünstiger, als die hohen Entschädigungen an die Wirtschaft. Wie denken Sie darüber?
Mit freundlichen Grüßen